Hilfe & Beratung
Wer kann Psychosoziale Prozessbegleitung bekommen?

Grundsätzlich können alle Verletzten sich im Strafverfahren einer Psychosozialen Prozessbegleitung bedienen. Wenn die Prozessbegleitung aber kostenlos sein soll, muss sie vom Gericht auf Antrag beigeordnet werden.

Für eine solche Beiordnung wurden im Gesetz bestimmte Regeln festgesetzt. Entscheidend sind das Alter zum Tatzeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Antragstellung, die Art der Straftat oder eine besondere Schutzbedürftigkeit.

Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zur Psychosozialen Prozessbegleitung.

Die Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe informieren Sie in Ihrer Nähe gerne persönlich über die Möglichkeit, in Ihrem Bundesland Psychosoziale Prozessbegleitung zu bekommen. Eine solche Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.