Forschungsprojekt hilfT - Schnelle Hilfen in Traumambulanzen

© Projekt HilfT

Mit der Einführung des SGB XIV “Soziale Entschädigung” zum 01. Januar 2024 wird die Reform des aktuellen Opferentschädigungsgesetzes (OEG) in Kraft treten. Als Neuerungen werden schnelle Hilfen eingeführt, welche Traumaambulanzen betreffen. Die gesetzliche Grundlage für die Vereinbarungen nach Landesrecht zwischen zuständigen Behörden und Traumaambulanzen ist bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine in Deutschland flächendeckende niederschwellige erste Versorgung von Opfern von Gewalttaten in Traumaambulanzen vor.

Das Forschungsprojekt soll die strukturelle und inhaltliche Weiterentwicklung von Traumaambulanzen bis zum Inkrafttreten des SGB XIV untersuchen. Die Hauptfragestellungen beziehen sich auf förderliche Faktoren in Bezug auf die Etablierung von Traumaambulanzen, Aspekte der Struktur- und Prozessqualität in Ambulanzen und deren Perspektiven auf die Versorgung von (künftig) Leistungsberechtigten, die besondere Anforderungen mit sich bringen (z.B. Geschädigte durch Menschenhandel, schweres Stalking und Kinderpornographie). Die Ergebnisse der Studie sollen einen Beitrag dazu leisten, die flächendeckende Versorgung durch Traumaambulanzen nach den in SGB XIV vorgesehenen Standards ab 2024 zu fördern.

Der bff ist Mitglied des Projektbeirats und nimmt regelmäßig an Austauschtreffen teil.

Weitere Informationen zum Projekt gibt es hier: hilfT - Schnelle Hilfen für Traumaambulanzen