Qualitätsmerkmal: Vertrauliche Beratung und Unterstützung
Frauennotrufe bieten professionelle Hilfe bei sexualisierter Gewalt
Derzeit findet in Lübeck eine Debatte über den Fall eines ehemaligen Mitarbeiters eines bundesweit tätigen Opferhilfevereins statt. Dieser wird beschuldigt, wiederholt sexuelle Übergriffe an hilfesuchenden Frauen begangen zu haben. Medien und Öffentlichkeit fragen, ob die mutmaßlichen Taten früher hätten aufgedeckt werden können. Der bff begrüßt diese Debatte. Denn sie trägt dazu bei, die Alltäglichkeit sexualisierter Übergriffe und die oft unzureichende Verantwortungsübernahme zu beleuchten. Gleichzeitig ist der bff sehr beunruhigt, dass dem Frauennotruf Lübeck, an den sich einige Betroffene gewendet hatten, Untätigkeit oder gar Vertuschung vorgeworfen wird. "Das zeigt, wie wenig Wissen über Aufgaben und Arbeitsprinzipien von Fachberatungsstellen in der Öffentlichkeit vorhanden ist. Um gewaltbetroffene Frauen nicht zu verunsichern, ist hier dringend Aufklärung geboten ", erklärt Katja Grieger, Geschäftsführerin des bff.
Frauennotrufe beraten bundesweit seit Jahrzehnten Frauen und Mädchen, deren Angehörige und Vertrauenspersonen nach sexualisierten Gewalterfahrungen. Die professionellen Beratungen erfolgen kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Die Mitarbeiterinnen unterliegen keiner Anzeigepflicht und sind an die Schweigepflicht gebunden. Zu Möglichkeiten der Gegenwehr im Sinne von Strafanzeigen oder formalen Beschwerden klären die Frauennotrufe die Betroffenen auf und verweisen dafür an die zuständigen Stellen. Die Entscheidungen über die nächsten Schritte treffen immer die Betroffenen selbst.
Wichtigstes Grundprinzip der Beratung ist absolute Vertraulichkeit und die Versicherung, nur mit dem Einverständnis der Betroffenen zu handeln. Im Zentrum steht die ratsuchende Frau, die auf ihrem individuellen Weg der Rückgewinnung von Selbstbestimmung und Kontrolle unterstützt und gestärkt wird. Frauennotrufe bringen ihr Fachwissen über sexualisierte Gewalt in die Öffentlichkeit ein und beraten Institutionen und Organisationen bzgl. Präventionsmaßnahmen und dazu, wie Übergriffe bearbeitet werden können. Sie dürfen aber niemals Informationen aus einzelnen vertraulichen Beratungsgesprächen in die Öffentlichkeit oder zu anderen Stellen tragen. "Wenn wir diese Verschwiegenheit nicht garantieren, vertraut uns niemand mehr", erläutert Ursula Schele, Vorstandsfrau des bff. Diese Arbeitsweise ist deshalb in Qualitätsstandards festgeschrieben.
Es ist die Aufgabe von Polizei und Justiz, im Falle von Straftaten zu ermitteln und es ist die Aufgabe von öffentlichen Organisationen, Handlungskonzepte und Beschwerdemöglichkeiten bereitzuhalten. Es ist die Aufgabe der Fachberatungsstellen an der Seite der Betroffenen zu stehen und deren Selbstbestimmung zu wahren. "Die gesellschaftliche Bekämpfung von sexualisierter Gewalt kann nur gelingen, wenn jede Organisation die Verantwortung übernimmt, die ihr zukommt" erklärt Grieger. "Auf die Professionalität der Fachberatungsstellen können die ratsuchenden Frauen sich verlassen. Die Vertraulichkeit der Beratung darf nicht in Frage gestellt werden."
Weitere Informationen/ Ansprechpartnerin: Anita Eckhardt
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