Pressemitteilung zum 25.11.: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Frauen und Mädchen haben das Recht auf ein Leben ohne Gewalt – auch das Sexualstrafrecht muss dies anerkennen.

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen begrüßt der bff die jüngsten Entwicklungen im Justizministerium im Hinblick auf das Sexualstrafrecht. Die von Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigte Reform des sogenannten Vergewaltigungsparagraphen - §177 StGB - ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Rechtslage von betroffenen Frauen. Bisher ist es nämlich noch so, dass es für eine Strafbarkeit nicht ausreicht, wenn die Betroffene beispielsweise ausdrücklich „Nein“ sagt oder weint. Die Schutzlücken im Sexualstrafrecht sind gravierend. Weder Überraschungsangriffe sind bislang ausreichend erfasst noch Fälle, in denen die Betroffenen sich nicht ausreichend körperlich zur Wehr setzen, z.B. weil sie in einer Schocksituation sind.

Bereits im Februar 2014 hatte Justizminister Heiko Maas im Rahmen von One Billion Rising angekündigt: „Wir wollen, dass diejenigen mit den Mitteln des Rechtes verfolgt und verurteilt werden, die Frauen und  Mädchen Gewalt antun. (...) denn Frauen und Mädchen haben ein Recht  auf ein Leben ohne Gewalt.“ Der bff begrüßt es daher sehr, dass der Justizminister seinen Worten nun auch Taten folgen lassen will.

Katja Grieger, Geschäftsleitung des bff: „Nachdem wir im Sommer mit der Veröffentlichung unsere Fallanalyse zum §177 eindeutige Schutzlücken im Sexualstrafrecht bei erwachsenen Betroffenen aufzeigen konnten, ist es ein wichtiges Zeichen, dass der Justizminister Konsequenzen zieht und bereits im ersten Halbjahr 2015 einen Gesetzentwurf vorlegen möchte. Der bff wird den Prozess der Reform weiter begleiten. Wir sind erst dann zufrieden, wenn alle Schutzlücken geschlossen sind.“

Gewalt gegen Frauen ist immer noch ein gesellschaftliches Phänomen, das tiefgreifende Folgen für die betroffenen Frauen und Mädchen hat. Um den Wandel des gesellschaftlich vorherrschenden Bildes von Frauen und Mädchen voranzutreiben, ist es umso wichtiger, dass auch das deutsche Strafrecht anerkennt, dass die sexuelle Selbstbestimmung ein Gut ist, welches voraussetzungslos geschützt werden muss. Das bedeutet für eine Reform des §177 StGB, dass jede nicht-einverständliche sexuelle Handlung strafbar sein muss. Nicht zuletzt würde Deutschland mit einer Reform des Sexualstrafrechts auch den Forderungen der Europaratskonvention entsprechen. Laut der Istanbul-Konvention müssen sexuelle Handlungen ohne Einverständnis unter Strafe gestellt werden. In zahlreichen europäischen Staaten ist dies längst gesetzlich verankert. Deutschland hat die Istanbul-Konvention zwar gezeichnet, aber immer noch nicht ratifiziert.

Die Fallanalyse des bff zu Schutzlücken im Sexualstrafrecht kann hier heruntergeladen werden: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/fallanalyse-zu-schutzluecken-im-sexualstrafrecht.html

Der bff hat eine Plakat- und Postkartenaktion für eine Reform des Sexualstrafrechts gestartet. Die Materialien mit dem Slogan „Vergewaltigung verurteilen!“ können hier bestellt werden:
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/plakate-und-postkarten-bestellen.html

Der 25.11.:Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Am 25. November 1960 starben in der Dominikanischen Republik drei Frauen eines gewaltsamen Todes. Sie wurden auf Grund ihrer Aktivitäten gegen Diktator Trujillo vom militärischen Geheimdienst gefoltert, vergewaltigt und ermordet. Als 1981 ein Treffen von Feministinnen aus Lateinamerika und der Karibik in Bogota stattfand, wurde der 25.11. zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ausgerufen.

Über den bff

V.i.S.d.P.: Silvia Zenzen

Der bff ist der Dachverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Er leistet Aufklärung, Sensibilisierung, Fortbildung und Politikberatung zum Thema Gewalt gegen Frauen und vertritt mehr als 160 ambulante Fachberatungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet.

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