Pressemitteilung: Neues Entschädigungsrecht greift zu spät
Am 29.11.entscheidet der Bundesrat über das neue Soziale Entschädigungsrecht. Es enthält deutliche Verbesserungen für gewaltbetroffene Frauen. Der bff kritisiertdas späte Inkrafttreten
Am 7. November 2019 hat der Bundestag das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) beschlossen. Das Gesetz passiert am 29. November den Bundesrat. Ziel ist es, dass Opfer von Gewalttaten schneller und zielgerichteter Hilfe und Entschädigung erhalten.
Der bff kritisiert, dass die meisten Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts erst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen. "Das ist deutlich zu spät und gewaltbetroffenen Frauen nur schwer vermittelbar.", so Katharina Göpner, Referentin des bff: Bundes-verband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Wird beispielsweise in den nächsten vier Jahren eine Frau gestalkt und ist davon schwer geschädigt, kann sie noch keine Entschädigungsleistungen nach dem neuen Gesetz erhalten. Wie sehr die Veränderungen tatsächlich gewaltbetroffenen Frauen zugutekommen, wird zudem entscheidend von der Rechtsauslegung abhängen. Der bff fordert deswegen Schulungen zu geschlechts-spezifischer Gewalt für Mitarbeitende, die über die Anträge entscheiden.
Der begrüßt zugleich viele der neuen Regelungen. "Im bisherigen Opferentschädigungs-recht, waren gewaltbetroffene Frauen quasi außen vor. Sie haben zu oft keine Leistungen erhalten, die Hürden waren zu hoch.", erläutert Katharina Göpner. Dies soll mit dem neuen Gesetz anders werden. So haben Betroffene von psychischer Gewalt Anspruch auf Leistungen, das war vorher nicht der Fall. Auch erfasst sind alle Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Zudem sind Beweiserleichterungen beim Nachweis psychischer Folgen von erlebter Gewalt vorgesehen und Betroffene müssen nicht zwingend eine Strafanzeige stellen, um Leistungen zu erhalten. Außerdem werden Betroffene mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft gleichgestellt. "Das sind deutliche Verbesserungen, die wir gemeinsam mit anderen Verbänden vehement gefordert hatten", betont Katharina Göpner
Weitere Informationen/ Ansprechpartnerin: Katharina Göpner
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