PRESSEMITTEILUNG: „Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun“ - 10 Jahre „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht: bff zieht Bilanz und fordert „Nur Ja heißt Ja“

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) lädt am 10. November 2026 zur Fachtagung „Zehn Jahre Reform des Sexualstrafrecht: Und es bewegt sich nichts !?“ (in Berlin und hybrid) ein.  Am 10.11.2016 trat die Reform in Kraft. Zehn Jahre später zieht der bff gemeinsam mit Expert*innen aus Praxis, Justiz, Wissenschaft und Beratung Bilanz und blickt in die Zukunft.

Der bff präsentiert eine Analyse der bestehenden Rechtspraxis, für die der bff 81 Fälle mit Tatvorwurf nach § 177 StGB ausgewertet und Fachberater*innen befragt hat. Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaften, Gerichtsurteile sowie Erfahrungen und Berichte aus der Beratungspraxis zeigen zentrale Probleme bei der Verfolgung sexualisierter Gewalt.

„Auch im Jahr 2026 müssen wir feststellen, dass es Staat und Gesellschaft nicht gelingt, die sexuelle Selbstbestimmung ausreichend zu schützen und sexualisierte Gewalt wirksam zu bestrafen. In Sexualstrafverfahren zeigt sich: Ein „Nein“ reicht meist nicht aus“ sagt Katja Grieger, Geschäftsführerin des bff.

Betroffene müssen oft darlegen, dass sie während des gesamten Tatgeschehens wiederholt deutlich gemacht haben, dass sie sexuelle Handlungen nicht wollen. Und Beschuldigten muss nachgewiesen werden, dass sie das verstanden und sich bewusst darüber hinwegsetzt haben. „Bei der Bewertung spielen Geschlechterstereotype, Vergewaltigungsmythen und davon geprägte Vorstellungen einvernehmlicher Sexualität eine Rolle. Das Sexualstrafrecht wird damit der Lebensrealität nicht gerecht und in den allermeisten Fällen findet keine Inverantwortungnahme des Täters statt.“, erläutert Grieger.

Gleichzeitig hat die Reform gesellschaftlich etwas bewegt. Die deutliche Botschaft, dass sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person strafbar sind, ist bei vielen angekommen. Fachberater*innen berichten: „‘Nein heißt Nein‘ ist in den Köpfen angekommen.“ Sie beobachten tendenziell ein größeres Unrechtsbewusstsein und mehr Unterstützung. Zugleich steigen die Erwartungen an das Strafrecht – und damit auch die Enttäuschung, wenn Verfahren ohne Konsequenzen bleiben.

Wie aktuell das Thema ist, hat das Jahr 2026 gezeigt: Die Debatte um sexualisierte Gewalt und das Ausbleiben von Konsequenzen für Täter, hat die Forderung nach einer „Nur Ja heißt Ja“-Regelung stärker in den öffentlichen und politischen Fokus gerückt. Auch darüber werden die Expert*innen auf der Fachtagung diskutieren.

Die zehn Forderungen des bff für eine gesamtgesellschaftliche Strategie gegen sexualisierte Gewalt zeigen: Die Einführung einer „Nur Ja heißt Ja“-Regelung ist notwendig.  Eine nachhaltige Veränderung setzt jedoch mehr voraus: Gesellschaftliche Vorstellungen von Sexualität und Geschlecht müssen sich so verändern, dass einvernehmliche sexueller Handlungen selbstverständlich sind. Das Recht ist eingebettet in einen gesellschaftlichen Kontext, in dem es seine Wirkung entfalten kann oder unwirksam bleibt. Ebenso fordert der bff bessere Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung, z.B. Fortbildungen und eine angemessene Ausstattung der Behörden, sowie eine verbesserte Datenerhebung und gezielte Forschung.

Begleitmaterialien:
Die begleitenden Materialien, darunter die Fallanalyse und die Forderungen, werden am 10.11.2026 um 9:30 Uhr auf unserer Webseite veröffentlicht.

Presseakkreditierung:
Vertreter*innen der Presse sind herzlich eingeladen, an der Fachtagung am 10.11.2026 in Berlin oder hybrid teilzunehmen. Für die Presseakkreditierung bitten wir um eine Anmeldung bis zum 06.11.2026 per E-Mail an presse@bv-bff.de.

Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird ein digitales Grußwort senden. Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, wird vor Ort ein Grußwort sprechen.

Das vollständige Programm mit allen Referent*innen finden Sie hier.

Pressemitteilung zum Download: