Ein Jahr ‚Nein heißt Nein‘ - Ergebnisse einer Umfrage des bff
Am 10. November 2016 ist das neue Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Seitdem ist ein sexueller Übergriff dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Zum einjährigen Bestehen fragte der bff unter seinen Fachberatungsstellen bundesweit nach ersten Erfahrungen.
„Es gibt noch nicht so viele Fälle und Erfahrungswerte. Dem bff liegt noch kein Urteil eines nach dem neuen Sexualstrafrecht abgeschlossenen Verfahrens vor“, so Katja Grieger, die Leiterin des bff. Da Sexualstrafrechtsverfahren oft sehr lange dauern – eine große Belastung für die betroffenen Frauen – sind die allermeisten offenen Verfahren noch solche nach dem alten Sexualstrafrecht. Erste Verfahren werden aktuell durch Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen begleitet und der bff steht in den Startlöchern, diese zu dokumentieren.
Die Beraterinnen klären die betroffenen Frauen über die neue Gesetzeslage auf. Die Umfrage zeigt: Einige Frauen fühlen sich gestärkt und überlegen sich eher, die erlebte Gewalt zur Anzeige zu bringen.
Weitere Rückmeldungen an den bff zeigen, dass mehr Übergriffe bei der Polizei angezeigt werden und dass die neue Gesetzeslage Polizei und Staatsanwaltschaft vor schwierige Ermittlungsaufgaben stelle. Dazu Katja Grieger: “ Dass eine Frau ‚Nein‘ gesagt hat, ist in Aussage- gegen- Aussage Konstellationen sehr schwer zu beweisen. Wir wissen, dass das ‚Nein heißt Nein‘ die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht leichter macht – das kann ein solches Gesetz gar nicht leisten und dafür ist es auch nicht da. Es zeigt aber eine Haltung, wie der Rechtsstaat sexuelle Übergriffe bewertet und was der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung bedeutet.“
Aus den Reihen der Staatsanwaltschaft zeigen erste Rückmeldungen, dass mehr Fälle sexueller Belästigung – die nun auch ein Straftatbestand ist – gemeldet werden. Bei Vergewaltigungen können nun Fälle, die früher bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt werden mussten, angeklagt werden. Gleichzeitig wird berichtet, dass insgesamt zwar die Zahl der Ermittlungsverfahren bei sexuellen Übergriffen steige, in gleichem Maße aber auch die Zahl der Einstellungen.
Die Umfrageergebnisse zeigen die Einschätzung einiger Beraterinnen, dass die Debatte um das neue Sexualstrafrecht die Sensibilisierung der Medien für das Thema sexualisierte Gewalt geschärft hat. Katja Grieger: „Teilweise fühlen Frauen sich durch eine differenzierte Berichterstattung ermutigt, sich gegen die ihnen widerfahrene Gewalt zu wehren und es freut uns, wenn die Tabuisierung von Gewalt durchbrochen wird.“ Sehr kritisch sieht der bff aber, dass in der medialen Aufbereitung allzu oft der Eindruck erweckt wird, sexuelle Übergriffe in Deutschland seien hauptsächlich ein Problem nicht-weißer Täter. Auch die mit dem Gesetz einhergehende Erleichterung von Ausweisungen von verurteilten Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft kritisiert der bff nach wie vor deutlich.
Viele der bff Fachberatungsstellen sind momentan dabei, die Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit über die neue Gesetzeslage zu informieren. Denn: „Nur weil das Gesetz geändert ist, heißt das noch lange nicht, dass etwas in den Köpfen der Menschen angekommen ist und dann auch umgesetzt wird. Das braucht neben der Zeit sicherlich auch ein bisschen Mut, Dinge anders zu machen und die Offenheit, aus neuen Erfahrungen zu lernen“, so Grieger.
Weitere Informationen: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/vergewaltigung-verurteilen.html