Hinweise für die Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen und Kinder

Sprache wirkt: Auf eine sensible Sprachwahl achten!

Eine angemessene, geschlechtergerechte und diskriminierungssensible Sprache ist wichtig. Differenzierte Begrifflichkeiten und eine informative Berichterstattung sind wirksam gegen Klischees und Vorurteile.

In der Berichterstattung sind häufig Klischees oder auch verharmlosende Begrifflichkeiten zu finden. Im Folgenden werden einige Begriffe betrachtet, die häufig bei unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Frauen und Kinder auftauchen:

Bei sexualisierter Gewalt wird häufig durch Begriffe wie „Sex-Skandal“, "Sexgangster", “Sexmörder", „Triebtäter“ oder "Sextäter" fälschlicherweise ein sexuelles Tatmotiv in den Vordergrund gestellt. Mit einer solchen Wortwahl entsteht der Eindruck, dass sexuelle Bedürfnisse die hauptsächliche Ursache von sexualisierter Gewalt seien.

Jedoch geht es bei sexualisierter Gewalt vor allem um Macht und Unterdrückung. Sexualisierte Gewalt ist nicht mit Sexualität gleichzusetzen. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, dass bei sexuellen Handlungen zwischen Menschen immer ein Einverständnis vorliegt. Das Prinzip „Nein heißt Nein“ ist seit 2016 auch im deutschen Strafgesetzbuch verankert. Bei sexualisierter Gewalt gibt es kein Einverständnis. Sexualität wird als Mittel genutzt, um Macht auszuüben und einseitig eigene Bedürfnisse mit Gewalt durchzusetzen. Auch bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder geht es um Machtmissbrauch mit dem Mittel der Sexualität. Hier kommt hinzu, dass Kinder besonderen Schutz benötigen. Sexuelle Handlungen an und mit Kindern unter 14 Jahren sind deshalb immer sexualisierte Gewalt und strafbar.  

In den Medien wird außerdem oft das Bild des "kranken", "abnormen" oder "perversen" Einzeltäters vermittelt. In der überwiegenden Mehrzahl sind die Täter aber unauffällige, als „normal“ geltende Männer.

Bei Berichten über sexualisierte Gewalt werden zugleich oft Bilder eingesetzt, die auf sexualisierte Gewalt nachts, draußen, an dunklen, einsamen Orten durch vermeintlich fremde, unbekannte Täter verweisen. Allerdings finden ein sehr großer Anteil aller sexuellen Übergriffe und Gewalthandlungen im sozialen Umfeld der Betroffenen statt. D.h. dort, wo sie sich am sichersten fühlen – nämlich in der Familie, im Freundeskreis, am Arbeitsplatz oder in der eigenen Wohnung. Sehr oft handelt es sich bei den Tätern um enge Bezugspersonen, wie z.B. den eigenen Partner, einen Freund, den Vater, Onkel oder Opa. Die Täter sind bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen weit überwiegend Männer. Bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche können auch Frauen und Peers (gleichaltrige Jugendliche) aktive Täter*innen sein oder den Täter unterstützen.

Auch queere Personen, trans Personen, nicht-binäre Personen und inter Personen sind häufig / überdurchschnittlich von sexualisierter Gewalt betroffen. Wichtig ist es daher, diese in der Berichterstattung nicht zu vergessen.

Sexuelle / sexualisierte Gewalt gegen Kinder

Der Begriff „Kinderschänder“ ist unbedingt zu vermeiden. Dieser wird von der extremen Rechten und Neonazis benutzt – für ihre politische Hetze und autoritären Positionen. Die rechte Szene nutzt die Empörung in der Gesellschaft über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aus, um ihren politischen Vorstellungen einer autoritären Gesellschaft Vorschub zu leisten.

Die Täter sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden dabei in der Regel in einem Außen verortet (rassistisch, pathologisierend etc.), dass die, ihrer Vorstellung nach zur Gesellschaft gehörenden, bedroht. Damit einher gehen Forderungen nach harten Strafen wie der Todesstrafe. Einer solchen Instrumentalisierung muss aktiv entgegengewirkt werden. Außerdem verstärkt der Begriff die Stigmatisierung Betroffener sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, indem er suggeriert, dass sie dauerhaft „geschändet"‘ seien.

Auch ist häufig von „Kinderpornografie“ zu lesen, wenn es um Bilder oder Filme geht, die sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen beinhalten. Der Begriff „Kinderpornografie“ verharmlost jedoch die zugrundeliegende sexualisierte Gewalt. Ein Porno ist gefilmter Sex, an dem erwachsene Menschen -im besten Fall- freiwillig und einvernehmlich teilnehmen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dann handelt es sich um Gewalt.

Auch Bilder und Filme, die reale Gewalt gegen Frauen zeigen, sind Gewalt. Die Verbreitung solcher Abbildungen setzt die Gewalt fort. Bei der medialen Berichterstattung sollte darauf geachtet werden, ohnehin bestehende Ängste und Unsicherheiten bei Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen, nicht zu verstärken.

Verantwortlich für sexualisierte (und andere) Gewalt sind immer die Täter. Wer Gewalt erlebt, ist nicht schuld daran. Alle Menschen sollen sich in allen Lebenssituationen sicher fühlen können, nachts auf dunklen Straßen, auf einer Party, beim Date oder im vertrauten Kreis der Familie. Auch wenn individuelle Vorsichtsmaßnahmen, Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse, Apps für den sicheren Heimweg oder Mittel zum Schutz vor K.O.-Tropfen hilfreich sein können, muss in der Berichterstattung vermieden werden, die Verantwortung den (potentiellen) Betroffenen von Gewalt zuzuschreiben. Die Berichterstattung sollte auch einbeziehen, was getan werden kann, damit Menschen nicht zu Tätern (bzw. Täter*innen) werden.

Auch auf die Bildsprache achten!

Auch Bilder können Klischees reproduzieren. Symbolbilder von dunklen Gassen, schwarzen Schatten, großen Händen, Messern, leeren Schaukeln etc. verengen die Aufmerksamkeit auf den Überfall durch einen Fremdtäter – obwohl häusliche und sexualisierte Gewalt meist durch bekannte Personen und in vertrauten Räumen stattfindet. Es braucht bei Berichterstattung über geschlechtsspezifische Gewalt und ihre Folgen besondere Aufmerksamkeit, eine passende Bildsprache zu finden, die weder Gewalt zeigt noch Klischees. Manchmal haben die Interviewten selbst gute Ideen, was passen könnte.

Tipps:

Berichterstattung über Gewalt in (Ex-)Partnerschaften (häusliche Gewalt) gegen Frauen und die Tötung von Frauen

Häusliche Gewalt oder auch Gewalt in Partnerschaften liegt immer dann vor, wenn es in einer häuslichen Gemeinschaft (z.B. Ehe, Lebenspartnerschaft, Beziehung) zu Gewalt kommt. Es ist auch dann häusliche Gewalt, wenn die häusliche Gemeinschaft gerade aufgelöst wird oder eine Trennung noch nicht allzu lange zurück liegt. Die Tat muss nicht innerhalb der gemeinsamen Wohnung stattfinden.

Mitunter werden alternative Begriffe verwendet wie „Gewalt in Partnerschaften“ oder „Gewalt im sozialen Nahraum“. Kritisiert wird an dem Begriff „häusliche Gewalt“, dass er geschlechtsneutral ist und nicht beschreibt von wem die Gewalt ausgeht. In den meisten Fällen handelt es sich um vom (Ex-)Partner ausgehende Gewalt gegen Frauen, die sehr unterschiedliche Formen annehmen kann, wie z.B. sexualisierte, körperliche, psychische oder digitale Gewalt.

In der Berichterstattung über Gewalt in Partnerschaften, einschließlich schwerer Formen von Gewalt, die für Frauen tödlich enden, ist immer wieder von „Familiendramen“, „Familientragödien“, „Streitigkeiten“ oder „Eifersuchtsdramen“ die Rede. Diese Begrifflichkeiten verstärken ein weit verbreitetes Bild, dass es sich bei häuslicher Gewalt um „Konflikte“ in Paarbeziehungen handelt. Doch das relativiert und verharmlost häusliche Gewalt gegen Frauen – es geht nicht um „Beziehungsstreitigkeiten“, sondern in den meisten Fällen um Gewalt gegen Frauen durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner. Erfreulicherweise hat die dpa bereits 2019 entschieden, solche Begrifflichkeiten und auch Begriffe, die sexualisierte Gewalt und Vergewaltigung verharmlosen, nicht mehr zu verwenden.

Femizid

Jedes Jahr werden in Deutschland weit über 100 Frauen vom eigenen Partner oder Expartner getötet (2021: 113). In vielen dieser Fälle tötet der (Ex)Partner die Frau, wenn sie Trennungsabsichten äußert oder nach der Trennung. Oft hatten Frauen zuvor versucht, sich in Sicherheit zu bringen oder Hilfe zu bekommen.

Doch nicht nur Frauen werden getötet, sondern nicht selten bringt der Täter auch gemeinsame Kinder oder andere Familienmitglieder oder Angehörige um. Tötet er im Anschluss auch noch sich selbst, wird häufig von „erweitertem Suizid“ gesprochen, ungeachtet der Frage, ob die anderen Familienmitglieder der Tötung zugestimmt haben.

Tipps:

  • Bei der Beschreibung von häuslicher Gewalt sollten die Taten und Täter klar benannt werden, denn es geht um Gewalt.
  • Angemessene Begriffe im Falle der Tötung von Frauen sind Tötung von Frauen oder Femizid.

Berichterstattung über gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen

Wenn es in den Medien um Menschen mit Behinderungen geht, werden oft Begriffe wie Leid, Schmerz, Schicksal, aber auch Mut und Tapferkeit benutzt. Menschen mit Behinderungen „meistern ihr Schicksal“ oder sie „leiden an und wegen der Behinderung“. Solche Beschreibungen vermitteln ein sehr defizitäres Bild von Behinderung und werden von Menschen mit Behinderungen als diskriminierend erlebt.

Es finden sich zugleich nur wenige differenzierte Berichte über Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen. In Berichterstattungen werden diese, wenn überhaupt, dann oft als „hilflose Opfer“ dargestellt, die sich nicht wehren können.

Fakt ist, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen häufiger Gewalt erleben als Frauen und Mädchen ohne Behinderungen – ein Grund dafür sind Lebensbedingungen und oft damit einhergehende Abhängigkeit und Fremdbestimmung. Umso wichtiger ist es, Frauen und Mädchen mit Behinderungen nicht als passive „Opfer“ darzustellen, sondern auch Strukturen und Bedingungen, die zum Nachteil der Frauen sind, zu benennen.

Tipps:

  • Unsicherheiten gibt es oft bei der Bezeichnung von Behinderungen oder Beeinträchtigungen. In der Sprachwahl hat sich der Begriff Menschen mit Behinderungen durchgesetzt. Weitere Tipps zur Sprachwahl sind unter www.leidmedien.de zu finden.

Berichterstattung über die mutmaßliche "Herkunft" von Betroffenen und Tätern in Deutschland

Ein weit verbreitetes Vorurteil ist, dass Männer nicht-deutscher Herkunft gewalttätiger wären als Männer mit deutschem Pass. Dies entspricht nicht der Realität.

Trotz dieser Tatsache sind Fälle, in denen die Gewalt gegen Frauen von geflüchteten oder nicht-deutschen Männern ausgeht, deutlich präsenter in der öffentlichen Diskussion und in den Medien. Studien haben belegt, dass unbekannte Täter häufiger angezeigt werden, verstärkt auch dann, wenn sie kein Deutsch sprechen oder nicht-deutscher Herkunft sind. Umso mehr stehen Medienschaffende in der Verantwortung, rassistisch diskriminierende Zuschreibungen und Verallgemeinerungen zu vermeiden.

Tipps:

  • Bei der Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist die mutmaßliche „Herkunft“ des Täters eine Information, die rassistischen Instrumentalisierungen Gefahr läuft. Deswegen sollte auf diese verzichtet werden – denn es geht um geschlechtsspezifische Gewalt, diese erleben Betroffene von ganz unterschiedlichen Tätern unabhängig von dessen Herkunft.

„Opfer“ von Gewalt?

Der Begriff „Opfer“ ist ein Begriff aus dem Recht und hat dort eine Bedeutung, weil sich daraus z.B. bestimmte Rechte ableiten. In der Alltagssprache wird der Begriff jedoch oft mit Schwäche, Inkompetenz, Ohnmacht und Hilflosigkeit in Verbindung gebracht oder auch abwertend als Schimpfwort benutzt. Viele Betroffene von Gewalt empfinden den Begriff deswegen als stigmatisierend. Für andere Betroffene ist es zwar wichtig, dass in der Beschreibung der Tat(en) klar in Opfer und Täter unterschieden wird, um die Verantwortung für die Taten eindeutig sichtbar zu machen und/oder weil sie tatsächlich in dieser Situation der Gewalt ohnmächtig ausgeliefert waren. Jedoch bezieht sich das auf den Moment der Tat und eventuell auch auf Folgen der Tat. Aber in anderen Lebensbereichen und zu anderen Zeiten waren und sind sie vielleicht erfolgreiche Managerin, fürsorgliche Mutter, kreative Künstlerin oder tatkräftige Aktivistin. Dies auch zu sehen und darzustellen, ist wichtig.

Betroffene von Gewalt sind nicht nur „Opfer“. Viele lernen mit den Gewalterfahrungen zu leben, machen diese beispielsweise öffentlich und zeigen Stärke und Selbstbewusstsein.

Eine differenzierte Darstellung, die auch Perspektiven für ein gutes Leben nach und trotz einer erlebten Gewalttat aufzeigt, kann andere Betroffene (und ihre Unterstützer*innen) ermutigen.

Tipps:

  • Es ist zu empfehlen, anstelle des Begriffs „Opfer“, „Betroffene“ oder „Verletzte“ zu schreiben. Bei Berichterstattung, die auf Interviews mit Betroffenen beruhen, kann gefragt werden, welcher Begriff für sie passend ist.

Anglizismen für Beschreibungen von sexualisierter Gewalt

In der Berichterstattung werden häufig Anglizismen genutzt, um Formen sexualisierter Belästigungen, Übergriffe oder Gewalt zu benennen. Einige der englischen Begriffe können dabei allerdings verharmlosend wirken und unverständlich sein.

„Catcalling“

Catcalling wird für verbale sexuelle Belästigung benutzt. Diese äußert sich in übergriffigen, sexuellen Äußerungen von Personen im öffentlichen Raum, die den Körper oder das Aussehen von meist Frauen, aber auch trans Personen, queeren Personen und anderen marginalisierten Gruppen kommentieren. Sehr oft belästigen Männer Frauen, denen sie auf der Straße, auf öffentlichen Plätzen oder auch in öffentlichen Verkehrsmitteln begegnen, zum Beispiel indem sie hinterherpfeifen, Küsse simulieren oder sich selbst in den Schritt greifen. Die Belästigung dient der Erniedrigung und Ausübung von Macht und Dominanz. „Catcalling“ ist Englisch und kann mit dem zu sich Rufen einer Katze übersetzt werden, im Sinne von Hinterherrufen oder -pfeifen. Kritisiert wird an dem Begriff, dass die Anlehnung an die Tierwelt unpassend ist und zum anderen der Begriff verharmlosend wirken kann. Verbale sexualisierte/sexuelle Belästigung hingegen macht deutlich, dass es sich um eine gewaltvolle Handlung handelt und nicht etwa um ein Kompliment.

„Dickpic“

Dickpic bedeutet übersetzt „Penisbild“. Männer verschicken ein Bild von ihrem Penis - meist über das Internet (z.B. Tinder, Facebook oder Messenger-Dienste) aber auch per Post - unaufgefordert an andere, meist Frauen. Die Männer überschreiten damit bewusst die Grenzen der Betroffenen und agieren machtvoll. Dieses unaufgeforderte Verschicken von „Dickpics“ ist sexuelle Belästigung und eine Form sexualisierter Gewalt. Der englische Begriff kann verharmlosend klingen, denn es handelt sich nicht nur um ein Penisbild, sondern eine Form sexueller Belästigung.

„Upskirting“

Upskirting meint das heimliche Fotografieren oder Filmen unter dem Rock einer Frau. Das englische Wort benennt nicht deutlich das was dahintersteht: Sexualisierte Gewalt. Häufig werden die Filme oder Fotos zusätzlich im Internet verbreitet. Sowohl das Fotografieren oder Filmen unter dem Rock, als auch die Verbreitung der Bilder oder Filme, sind mittlerweile in Deutschland strafbar.

„Stealthing“

Stealthing beschreibt, wenn ein Sexualpartner beim Geschlechtsverkehr das Kondom heimlich und ohne Zustimmung der Sexualpartner abstreift. Der Begriff ist insofern problematisch, als dass „Stealthing“ als eine Pornokategorie etabliert ist und im Internet als Trend kursiert. Zudem ist der Begriff für viele unverständlich. Inzwischen gibt es erste Gerichtsurteile, in denen Fälle von „Stealthing“ als Vergewaltigung eingestuft wurde.

Begriffe zu digitaler Gewalt

Digitale Gewalt ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Gemeint sind Gewalthandlungen, die sich technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc.) bedienen und Gewalt, die im digitalen Raum, z.B. auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen stattfindet. Digitale Gewalt kann nicht getrennt von „analoger Gewalt“ funktioniert, sondern stellt meist eine Fortsetzung oder Ergänzung von Gewaltverhältnissen und -dynamiken dar.

Auf der Webseite www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de gibt es eine Liste, in der die am häufigsten vorkommenden Bezeichnungen und andere relevante Begriffe, im Kontext von digitaler Gewalt, erklärt werden. Hier geht es zur Liste: www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de/glossar

„Revenge Porn“

„Revenge Porn“ (sogenannte „Rache-Porno“) bezeichnet die Verbreitung und/oder Veröffentlichung intimer Fotos, Nacktfotos und -videos ohne Einwilligung der Betroffenen. Dies geschieht meist nach einer Trennung, in dem der Ex-Partner sich für die vermeintliche Kränkung rächen will. Der Begriff ist verharmlosend. Es handelt sich nicht um einen Porno, sondern um eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechtes und eine Form (digitaler) sexualisierter Gewalt. Dies ist strafbar und zwar auch dann, wenn das Bild/Video zwar in beiderseitigem Einverständnis entstanden ist, aber die Betroffene einer Verbreitung nicht zugestimmt hat.

„Deepfakes“

Deepfakes sind realistisch wirkende Medieninhalte (Foto, Audio und Video), die durch Techniken der künstlichen Intelligenz abgeändert und verfälscht worden sind. So kann z.B. mit entsprechender Software, z.B. mit Apps, in einem pornographischen Bild oder Video das Gesicht ausgetauscht werden, so dass der Eindruck entsteht, die Ex-Freundin hätte aktiv an einem Porno mitgewirkt. Diese Szenen sind zwar nicht echt, aber durch technischen Fortschritt sind mitunter gefälschte von echten Inhalten für Laien kaum noch zu unterscheiden. Auch dies ist wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten strafbar und eine Form (digitaler) sexualisierter Gewalt.