bff Qualitätssicherung

Ethikrichtlinien im bff

Gewalt jeder Art bedeutet für die Betroffenen eine Verletzung der Persönlichkeits­rechte und häufig auch eine Traumatisierung. Die Beratung und Therapie mit gewaltbetroffenen Mädchen, Frauen und weiteren Betroffenen erfordern daher ein hohes Maß an ethischer Verantwortung. Die Mitarbeiter*innen von Frauennotrufen und Frau­enberatungsstellen sind besonders gefordert, das eigene Verhalten und Erleben im Beratungs­kontext zu reflektieren und die Klient*innen, sowie auch sich selbst vor Grenzüberschreitun­gen und Machtmissbrauch zu schützen. Hohe ethische Anforderungen gelten ebenfalls für die Präventions- Fortbildungs- und Sensibilisierungsarbeit in Fachberatungsstellen.

Aus diesen Gründen gelten im bff Ethikrichtlinien. Sie wurden in einem verbandsinternen Diskussions- und Abstimmungsprozess erarbeitet und in erster Fassung im Jahr 2012 verabschiedet. Im Februar 2026 wurden sie von der Mitgliederversammlung in neuer aktualisierter Fassung beschlossen. Sie sind als Anhang der Geschäftsordnung für alle Mitglieder des bff verbindlich.

Die Ethikrichtlinien dienen

  • dem Schutz der Klient*innen und Nutzer*innen vor unethischem und unprofessionellem Handeln,
  • der Förderung des ethischen Diskurses innerhalb des Verbandes,
  • der Handlungsorientierung der Mitgliedseinrichtungen und ihrer Mitarbeiter*innen.

Darüber hinaus bilden sie eine Grundlage für die Klärung von Beschwerden und Konflikten. Die Mitgliedseinrichtungen verpflichten sich, die Ethikrichtlinien und die Existenz der Schlichtungsstelle gegenüber allen Mitarbeiter*innen (angestellt, ehrenamtlich und Praktikant*innen) sowie Nutzer*innen öffentlich zu machen und zu ermutigen, im Konfliktfall die Schlichtungsstelle zu nutzen.

Der bff hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die die Einhaltung der Richtlinien überwacht.

Hier können die Ethikrichtlinien heruntergeladen werden: