bff Qualitätssicherung

Ethikrichtlinien im bff

Gewalt jeder Art bedeutet für die Betroffenen eine Verletzung der Persönlichkeits­rechte und häufig auch eine Traumatisierung. Die Beratung und Therapie mit gewaltbetroffenen Mädchen und Frauen erfordern daher ein hohes Maß an ethischer Verantwortung. Die Mitarbeiterinnen von Frauennotrufen und Frau­enberatungsstellen sind besonders gefordert, das eigene Verhalten und Erleben im Beratungs­kontext zu reflektieren und die Klientinnen, sowie auch sich selbst vor Grenzüberschreitun­gen und Machtmissbrauch zu schützen.

Aus diesen Gründen gelten im bff Ethikrichtlinien. Sie wurden in einem verbandsinternen Diskussions- und Abstimmungsprozess erarbeitet und im April 2012 verabschiedet. Sie sind als Anhang der Geschäftsordnung für alle Mitglieder des bff verbindlich.

Die Ethikrichtlinien dienen

  • dem Schutz der Klientinnen vor unethischem und unprofessionellem Handeln,
  • der Förderung des ethischen Diskurses innerhalb des Verbandes,
  • der Handlungsorientierung der Mitgliedseinrichtungen und ihrer Mitarbeiterinnen.

Darüber hinaus bilden sie eine Grundlage für die Klärung von Beschwerden und Konflikten. Die Mitgliedseinrichtungen verpflichten sich, die Ethikrichtlinien und die Existenz der Schlichtungsstelle gegenüber allen Mitarbeiterinnen (angestellt, ehrenamtlich und Praktikantinnen) öffentlich zu machen und zu ermutigen, im Konfliktfall die Schlichtungsstelle zu nutzen.

Der bff hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die die Einhaltung der Richtlinien überwacht.

Hier können die Ethikrichtlinien heruntergeladen werden: