Strafverfahren
Bislang war unklar, wie mit laufenden Strafverfahren während der Corona-Pandemie verfahren wird. Seit dem 28.03.2020 ist ein neues Gesetz in Kraft, das eine längere Unterbrechung von Prozessen erlaubt. Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz werden die neuen Regelungen erläutert.