Sexueller Missbrauch im Straf-Gesetz-Buch

Sexueller Missbrauch kann unterschiedlich sein.

Achtung: Das hier sind nur Beispiele.

Vielleicht sind Sie sich nicht sicher.

Dann wenden Sie sich unbedingt an eine Rechts-Anwältin.

 

Beispiele:

Eine erwachsene Person

  • küsst ein Kind oder eine jugendliche Person überall.
  • fasst ein Kind oder eine jugendliche Person überall an.
  • hat Sex mit dem Kind oder der jugendlichen Person.

 

Die erwachsene Person ist der Täter oder die Täterin.

Das können die Eltern oder Verwandte sein.

Oder auch eine fremde Person.

 

Das ist auch sexueller Missbrauch:

  • Ein Gruppen-Leiter in der Werkstatt für behinderte Menschen
    hat Sex mit einer Beschäftigten.
  • Ein Therapeut hat Sex mit seiner Patientin.

 

Wichtig:

Vielleicht gibt es keine Gewalt.

Es ist trotzdem sexueller Missbrauch.

Sexueller Missbrauch ist immer verboten.