Hilfe & Beratung
Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Instrument der professionellen Unterstützung für Gewaltbetroffene im Strafverfahren.

Schon seit ihrer Gründung haben die Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Betroffene während eines Strafverfahrens unterstützt und begleitet. Seit dem 01.01.2017 ist die Psychosoziale Prozessbegleitung in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Gesetz erläutert die Psychosoziale Prozessbegleitung wie folgt:

„Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung.
Sie umfasst die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren mit dem Ziel, die individuelle Belastung der Verletzten zu reduzieren und ihre Sekundärviktimisierung zu vermeiden.“

Für Betroffene, die als Opferzeug*in an einem Strafverfahren beteiligt sind, bietet die Psychosoziale Prozessbegleitung:

  • Informationen rund um das Strafverfahren
  • Aufklärung über die Aufgaben der unterschiedlichen Beteiligten am Strafverfahren
  • Stabilisierung und Entlastung