1. Die Gesetze besser nutzen

Es gibt wichtige Gesetze und Verträge:

  • für Menschen mit Behinderungen und
  • für Frauen und Mädchen.

In den Verträgen und Gesetzen stehen Rechte.
Die Länder müssen sich an die Gesetze halten.


Vertrag 1: Die Behinderten-Rechts-Konvention
Das ist der Name von einem Vertrag.
Der Vertrag ist wie ein Gesetz.
In dem Vertag geht es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Viele Länder weltweit haben den Vertrag unterschrieben.

Vertrag 2: Die Istanbul-Konvention
So heißt ein anderer Vertrag.
In dem Vertrag geht um die Rechte von Frauen und Mädchen.
Und was die Länder gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen tun wollen.
Der zweite Vertrag ist nur für die Länder in Europa.


Es sind 2 Verträge:

  • Einmal geht es um Menschen mit Behinderungen.
  • Einmal geht es um Frauen und Mädchen.
Achtung

Im Projekt schauen wir uns beide Verträge an
In beiden Verträgen steht etwas zum Recht.
Und was besser werden soll.
Frauen sollen das Recht gut nutzen können:
auch Frauen mit Behinderungen.
Deshalb sind beide Verträge zusammen wichtig.

Wir schreiben die Hindernisse und Probleme auf.


Zuerst müssen wir genau wissen:

  • Was erleben Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Recht?
  • Welche Probleme und Hindernisse gibt es?

Dann überlegen wir:

  • Wie kann es leichter werden im Recht?
  • Was brauchen Frauen und Mädchen mit Behinderungen?
  • Was muss für Frauen und Mädchen mit Behinderungen anders sein?

 

Wir schreiben die Hindernisse und Probleme auf

Zuerst müssen wir genau wissen:

  • Was erleben Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Recht?
  • Welche Probleme und Hindernisse gibt es?

Dann überlegen wir:

  • Wie kann es leichter werden im Recht?
  • Was brauchen Frauen und Mädchen mit Behinderungen?
  • Was muss für Frauen und Mädchen mit Behinderungen anders sein?

 

2. Frauen und Mädchen mit Behinderungen stark machen

Wir möchten Mut machen.

Wir möchten Frauen und Mädchen mit Behinderungen stark machen.
Sie sollen ihre Rechte gut nutzen können.

Keine Frau mit Behinderung soll dabei Angst haben.
Kein Mädchen mit Behinderung soll dabei Angst haben.

Und jede soll selbstbestimmen:

  • Das möchte ich im Recht machen.
    Zum Beispiel: Eine Anzeige machen.
  • Und das möchte ich nicht machen.

 

Info-Heft in Leichter Sprache:
Das Straf-Verfahren
Wir schreiben alles über ein Straf-Verfahren auf.
Und wie ein Straf-Verfahren geht.
Das Info-Heft ist in Leichter Sprache.

Photo-Voice
Das spricht man so: Foto-Weuss.
Das ist Englisch.
Das heißt: Foto und Stimme.
Das ist eine Art Foto-Geschichte.

Photo-Voice hat mit Fotos und Gesprächen zu tun.
Es geht um die eigene Meinung zu einer Sache.

 

So geht Photo-Voice:
Frauen können Fotos machen.
Mit den Fotos können die Frauen zeigen:
Das ist mir wichtig.
Die Fotos helfen beim Reden über eine Sache.
So können alle gut ihre Meinung sagen.

Fachleute in eigener Sache
Menschen mit Behinderungen sind Fachleute in eigener Sache.
Sie sollen deshalb für das Projekt arbeiten.
Nur so kann das Projekt gut gelingen.

3. Schlüssel-Personen ansprechen stark machen

Frauennetzwerk

Wichtige Personen für die Frauen heißen im Projekt:
Schlüssel-Personen:

  • Sie können Verbündete sein.
  • Sie können die Frauen unterstützen.
  • Sie können den Frauen auf dem Weg zum Recht helfen.

Ein Beispiel:

Vielleicht hat eine Frau Gewalt erlebt.
Die Frau erzählt der Frauen-Beauftragten in der Werkstatt davon.
Beide gehen zusammen zu einer Frauen-Beratungs-Stelle.

Die Mitarbeiterin dort und die Frauen-Beauftragte sind Schlüssel-Personen.
Sie können die Frau unterstützen.

Beratung

Schlüssel-Personen können ganz unterschiedliche Menschen sein

Zum Beispiel:

  • Personen aus Selbst-Vertretungs-Vereinen
  • Frauen-Beauftragte in Einrichtungen
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Fach-Beratungs-Stellen. Zum Beispiel: Frauen-Beratungs-Stellen
  • Anwälte und Anwältinnen
  • Richter und Richterinnen
  • Psycho-soziale Prozess-Begleiter und Begleiterinnen. Sie sind für die Frau da in einem Straf-Verfahren.
  • Ärzte und Ärztinnen
  • Therapeuten und Therapeutinnen
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Werkstatt oder der Wohn-Einrichtung
  • Polizisten und Polizistinnen. Zum Beispiel: Personen für den Schutz von Opfern
  • Gesetzliche Betreuer und Betreuerinnen
  • Dolmetscher und Dolmetscherinnen
  • Persönliche Assistenten und Assistentinnen
  • Enge Bezugs-Personen

Wir wollen diese Schlüssel-Personen stärken.

Die Schlüssel-Personen sollen sich kennenlernen
Die Schlüssel-Personen wissen ganz unterschiedliche Dinge.
Sie haben unterschiedliche Erfahrungen.
Die unterschiedlichen Personen sollen sich deshalb austauschen.

So können sie die Frauen noch besser unterstützen.

Die Hindernisse im Recht werden dann noch klarer.
Das ist zuerst wichtig.
Danach wollen wir die Hindernisse gemeinsam abschaffen.


Gesprächs-Runden vor Ort
Die Schlüssel-Personen sollen Gesprächs-Runden machen.
Die Gesprächs-Runden kann es überall in Deutschland geben.
Die Gesprächs-Runden sollen sich vor Ort treffen.

Sie sollen sich austauschen:

  • Wie geht es Frauen mit Behinderungen im Recht?
  • Wie können die Schlüssel-Personen gemeinsam noch besser unterstützen?
Weiterbildung

Fortbildungen für Schlüssel-Personen

Schlüssel-Personen sollen gut Bescheid wissen:
Über Frauen mit Behinderungen im Recht.

Deshalb soll es Fortbildungen für Schlüssel-Personen geben.

Hindernisse und Benachteiligung sollen schnell weniger werden.
Die Fortbildungen können dabei helfen.

4. Hindernisse im Straf-Verfahren abschaffen

Straf-Verfahren sind anstrengend.
Das ist Stress für einen Menschen.
Das ist für alle Menschen so.

Aber:
Für Frauen und Mädchen mit Behinderungen ist es besonders viel Stress.

  • Weil es viele Hindernisse gibt:
    Zum Beispiel schwere Sprache vor Gericht.
  • Weil eine Gewalt-Erfahrung besonders schlimm ist

Das sagen wichtige Fachleute
Es gibt Gesetze gegen Sexual-Straf-Taten.
Manche Gesetze sind jetzt besser als vor einigen Jahren.
Manche Unterstützung ist jetzt auch besser.


Aber es gibt immer noch viel zu tun.
Das sagen auch wichtige Fachleute.

Diese Fachleute sind für die Behinderten-Rechts-Konvention da.
Die Fachleute haben Deutschland überprüft.
Die Fachleute haben noch viele Fehler in Deutschland gefunden.

Die Fachleute sagen:
Erlebt ein Mensch Gewalt?
Dann soll der Mensch das Recht gut nutzen können.

Aber:

Für Frauen und Mädchen mit Behinderungen ist das besonders schwer.
Sie bekommen zu wenig gute Unterstützung.
Sie können sich nur schlecht zurechtfinden.

Das liegt nicht an den Frauen mit Behinderungen.
Das liegt am Recht in Deutschland.


Das will das Projekt ändern:

  • Straf-Verfahren sollen möglich sein.
  • Es soll weniger Stress sein.
  • Wichtige Informationen sollen leichter zu verstehen sein.
  • Gute Fortbildungen sind auch wichtig.

5. Frauen besser vor Gewalt schützen in der Behinderten-Hilfe

Keine Frau mit Behinderung soll Gewalt erleben.
Gewalt kann überall passieren.
Zum Beispiel: Bei der Arbeit oder zu Hause.

Einrichtungen sollen Frauen mit Behinderungen besser schützen.

Zum Beispiel:

  • In Werkstätten für behinderte Menschen
  • In Wohn-Gruppen und Wohn-Heimen

Ein Plan gegen Gewalt
Manche Einrichtungen haben einen Plan gegen Gewalt aufgeschrieben.
In dem Plan steht auch:
So schützen wir Frauen vor Gewalt.


Aber meist liegt der Plan nur in der Schublade.
Das bedeutet:
Der Plan ist zu wenig bekannt.
Und die Menschen halten sich nicht an den Plan.

Frauen-Beauftragte in Einrichtungen
Der Verein Weibernetz hat Frauen-Beauftragte geschult.
Frauen mit Behinderungen sind jetzt Frauen-Beauftragte.

Frauen-Beauftragte sind:

für ihre Kolleginnen in der Werkstatt da.
für ihre Mitbewohnerinnen da.
Frauen-Beauftragte sind sehr wichtig.
Sie helfen beim Schutz vor Gewalt.
Sie machen den Frauen Mut.


Alle Personen sollen die Frauen-Beauftragten ernst nehmen.
Frauen-Beauftragte und andere Schlüssel-Personen sollen sich austauschen können.


Der Verein Weibernetz und wir machen uns dafür stark.

Das soll dabei helfen:

Fortbildungen für die Frauen-Beauftragten
Infos in Leichter Sprache zum Recht
Zum Beispiel: Wie ein Straf-Verfahren abläuft.