Gewalt ist verboten!
Zur Polizei gehen

Wenn die Gewalt passiert, dann rufen Sie die Polizei.
Oder wenn Sie in Gefahr sind.
Die Telefon-Nummer ist 110.

Die Polizei kann den Täter wegschicken.
Er darf dann erst mal nicht mehr in die Wohnung kommen.

Wenn Sie länger Schutz brauchen,
dann hilft Ihnen das Gewalt-Schutz-Gesetz.

Eine Anzeige machen

Sie können auch zur Polizei gehen.
Dort können Sie eine Anzeige machen.

Zum Beispiel wenn Sie geschlagen werden.
Oder wenn jemand Sie beleidigt oder bedroht hat.
Oder wenn jemand Sie vergewaltigt hat oder Sie sexuell belästigt hat.

Manchmal ist es schwierig zu entscheiden:
Soll ich den Täter anzeigen?

Dann wird der Täter vielleicht bestraft für das was er gemacht hat.

Aber eine Anzeige ist für die Frau auch sehr schwer.

Sie hat vielleicht Angst vor dem Gerichts-Verfahren.
Wenn sie vor fremden Menschen
über die Vergewaltigung erzählen muss.

Sie hat vielleicht auch Angst vor dem Täter.

Die Entscheidung muss immer der Frau überlassen werden.
Nur sie kann entscheiden:
Traut sie sich das zu.

Hilfe beim Gerichts-Verfahren

Eine gute Beratung kann der Frau bei der Entscheidung helfen.
Zum Beispiel beim Frauen-Notruf.

Die Mitarbeiterinnen kommen auch mit zur Polizei
oder zu Untersuchungen.

Bei den Beratungs-Stellen bekommt die Frau
auch Infos über das Gerichts-Verfahren.

Die Beratungs-Stellen helfen der Frau auch, eine Anwältin oder einen Anwalt zu finden.

Der Anwalt oder die Anwältin unterstützt die Frau beim Prozess.
Und bei den Gesprächen bei der Polizei.