Wichtige Begriffe

Aufenthalts-Beendigung und Ausreise-Verpflichtung

Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union (EU) dürfen in Deutschland leben. Sie brauchen dafür keine besondere Erlaubnis. Menschen aus anderen Staaten brauchen eine Aufenthalts-Erlaubnis, wenn sie in Deutschland leben wollen.
Sie müssen aus Deutschland ausreisen:

  • wenn sie keine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen
  • wenn die Aufenthalts-Erlaubnis abgelaufen ist
  • wenn die Aufenthalts-Erlaubnis nicht verlängert wird
  • wenn der Asyl-Antrag endgültig abgelehnt worden ist

Duldung

Viele Menschen haben keine Aufenthalts-Erlaubnis. Sie sollen Deutschland eigentlich verlassen, aber das geht manchmal nicht. Zum Beispiel:

  • wenn die Menschen keinen Pass haben
  • bei Frauen im Mutterschutz
  • wenn das Heimatland keinen Flughafen hat

In solchen Fällen bekommen die Menschen eine Duldung.
Durch eine Duldung wird bestätigt: Dieser Mensch soll Deutschland eigentlich verlassen und in seine Heimat zurückkehren, aber im Moment geht das nicht.

Abschiebung

Menschen ohne Aufenthalts-Erlaubnis müssen ausreisen. Zum Beispiel, wenn das Amt entschieden hat, dass die Aufenthalts-Erlaubnis nicht verlängert wird.

Sie bekommen zuerst einen Bescheid. In dem Bescheid steht, dass Sie sich nicht mehr in Deutschland aufhalten dürfen und deshalb ausreisen müssen. Wenn Sie nicht freiwillig ausreisen, werden Sie abgeschoben. Das heißt, Sie werden zur Ausreise
gezwungen.

Ausweisung

Ausweisung bedeutet: Das Aufenthaltsrecht wird entzogen. Das heißt: Sie haben kein Aufenthaltsrecht mehr und dürfen auch nicht wieder nach Deutschland einreisen.

Wer wird ausgewiesen?

Ausgewiesen werden Menschen, die gegen Gesetze verstoßen. Diese Menschen verkaufen zum Beispiel Drogen oder begehen andere Straftaten.
Gegen eine Ausweisung können Sie Widerspruch einlegen oder vor Gericht klagen. Das Amt muss den Fall dann noch einmal genau prüfen. Es muss entscheiden, was wichtiger ist:

  • Müssen Sie Deutschland verlassen, zum Beispiel damit Sie andere Menschen nicht gefährden?
  • Dürfen Sie in Deutschland bleiben, zum Beispiel weil Ihre Familie hier lebt?

Wenn Sie ausgewiesen wurden, müssen Sie das Land nicht unbedingt verlassen. Sie werden auch nicht in jedem Fall abgeschoben.

Zum Beispiel dürfen Sie in der Regel bleiben, wenn Sie als Flüchtling anerkannt sind und Ihnen im Heimatland Folter droht. Oft gilt das sogar dann, wenn Sie in Deutschland schwere Straftaten begangen haben. Allerdings bekommen Sie in so einem Fall keine Aufenthalts-Erlaubnis, sondern nur eine Duldung.

Schutz-Status

Ein Asyl-Antrag ist ein Antrag auf Schutz.
Bei jedem Asyl-Antrag werden nacheinander folgende Fragen geprüft:

  • Hat dieser Mensch ein Recht auf Asyl? Das Recht auf Asyl steht im Artikel 16a des Grundgesetzes.
  • Oder wird dieser Mensch als Flüchtling anerkannt? So wie es in der Genfer Flüchtlings-Konvention geschrieben wurde. Die Bedingungen stehen auch im Asyl-Gesetz im Paragraph 3.
    Die Genfer Flüchtlings-Konvention ist ein Abkommen zwischen vielen Staaten auf der ganzen Welt. In dem Abkommen wird zum Beispiel geschrieben, wer als Flüchtling gilt. In dem Abkommen stehen auch die Rechte von geflüchteten
    Menschen.
  • Oder hat dieser Mensch das Recht auf subsidiären Schutz?
    Die Bedingungen dafür stehen im Asyl-Gesetz im Paragraph 4.
    Subsidiärer Schutz bedeutet: Wer kein Recht auf Asyl hat und auch nicht als Flüchtling anerkannt wird, kann trotzdem im Land bleiben. Zum Beispiel, wenn in der Heimat die Todes-Strafe droht.
  • Oder gibt es andere Gründe gegen eine Abschiebung in das Heimatland?
    Die Bedingungen stehen im Aufenthalts-Gesetz im Paragraph 60, Absatz 5 und Absatz 7.

Internationaler Schutz

Der Begriff kommt aus dem europäischen Flüchtlingsrecht. Zum internationalen Schutz gehören der Schutz von Flüchtlingen und der subsidiäre Schutz.