Können geflüchtete Frauen ihren Namen ändern, damit sie sicher leben?
Die Behörden in Deutschland dürfen nur die Familien-Namen von deutschen Personen ändern. Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, muss Deutschland die Gesetze des Landes beachten. Das nennt man Heimatrecht.
Es gibt aber Ausnahmen. Zum Beispiel wenn Sie Gewalt erlebt haben. Und mit neuen Namen sicher leben können.
Diese Ausnahmen gelten für geflüchtete Personen, die in Deutschland bleiben dürfen. Und für Personen, die zu keinem Land gehören und staatenlos sind. Das bedeutet, Sie haben keinen Ausweis. Die Regeln dafür stehen im Gesetz über die Änderung von Familien-Namen und Vornamen. Das kurze Wort für das Gesetz ist NamÄndG.
Bei wem dürfen deutsche Behörden den Namen nicht ändern?
Ihr Name kann nicht geändert werden:
- Wenn Ihr Asyl-Antrag noch von der Behörde bearbeitet wird.
- Wenn Ihr Asyl-Antrag abgelehnt wurde.
Dann müssen Sie einen Antrag bei den Behörden in Ihrem Land stellen. Dann können Sie ihren Namen ändern.
Wann darf man den Namen ändern?
Der Name kann nur geändert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel wenn Sie Gewalt erlebt haben. Dann kann Ihr Name geändert werden. Manchmal wird Ihr Name nicht geändert. Zum Beispiel wird Ihr Name nicht geändert, damit Sie leichter einen Arbeitsplatz finden. Das Gesetz ist nicht dafür da, dass alle Menschen die gleichen Chancen bekommen.
Es gibt eine Verwaltungs-Vorschrift. Die Verwaltungs-Vorschrift heißt Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. In der Verwaltungs-Vorschrift stehen Gründe, wann Sie Ihren Namen ändern können. Das kurze Wort für die Verwaltungs-Vorschrift ist NamÄndVwV.
Geflüchtete Menschen werden deutsche Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen.
Dann können Sie den Namen ändern.
Manchmal können Sie den Namen auch aus anderen Gründen ändern. Zum Beispiel wenn Sie in Deutschland bleiben dürfen. Und die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt haben. Dann kann Ihr Name geändert werden. Damit andere Personen nicht wissen, ob Sie aus Deutschland oder einem anderen Land kommen. Alle wichtigen Regeln dazu stehen im Einführungs-Gesetz zum Bürgerlichen Gesetz-Buch im Artikel 47. Das kurze Wort für das Gesetz-Buch ist EGBGB.
Welchen neuen Namen bekommen Sie?
Bei vielen Namen aus anderen Ländern gibt es einen deutschen Namen. Das gilt für die Vornamen und Familien-Namen. Sie können diesen deutschen Namen bekommen.
Manchmal gibt es keinen deutschen Namen für den alten Namen. Dann bekommen Sie einen ganz neuen Namen.