Medizinische Versorgung und Sozial-Leistungen

Geflüchtete Menschen haben Anspruch auf Hilfen für die Gesundheit. Zum Beispiel auf ärztliche Behandlung und psychologische Versorgung.

Psychologische Versorgung heißt: Ärzte behandeln seelische Probleme, wie zum Beispiel Ängste. Geflüchtete Menschen haben auch Anspruch auf Sozial-Leistungen, zum Beispiel auf Kindergeld.

Hier finden Sie mehr Informationen:

Hilfen für die Gesundheit für geflüchtete Menschen:

  • Auf dieser Internet-Seite gibt es Informationen zu Hilfen für die Gesundheit für geflüchtete Menschen:
    http://gesundheit-gefluechtete.info/
    Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
  • Auf dieser Internet-Seite gibt es Informationen zu den Regeln in den einzelnen Bundes-Ländern:
    http://gesundheit-gefluechtete.info/regelung-in-den-bundeslaendern/
    Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
  • Nach 15 Monaten bekommen geflüchtete Menschen Leistungen, die dem Arbeitslosengeld II entsprechen. Außerdem erhalten sie eine elektronische
    Gesundheits-Karte.
  • Ist über den Asyl-Antrag entschieden worden? Dann enden die Leistungen nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz. Gezahlt wird dann nur noch bis zum Ende des Monats.

Hilfen für die Gesundheit für Menschen ohne Aufenthalts-Status:

Hilfen bei seelischen Problemen:

Soziale Rechte von geflüchteten Menschen