Geflüchtete Frauen haben Gewalt erlebt und wechseln den Wohnort. Was müssen sie beachten?
Geflüchtete Frauen im Frauenhaus - Was müssen sie bei der Wohnsitz-Auflage beachten?
Sie sind in ein Frauenhaus gegangen, weil Sie Gewalt erlebt haben.
Ihr Asyl-Antrag wurde bearbeitet und Sie dürfen in Deutschland bleiben.
Das Frauenhaus ist an einem anderen Ort. Dann müssen Sie einen Antrag bei der Zuzugs-Behörde stellen. In dem Antrag steht, wo Sie im Frauenhaus wohnen.
Geflüchtete Frauen im Frauenhaus.
Was müssen sie bei der Residenzpflicht beachten?
Ihr Asyl-Antrag wird noch bearbeitet. Dann müssen Sie die Residenzpflicht beachten. Mehr Informationen zur Residenzpflicht gibt es im Abschnitt 1.5.
Sie sind in ein Frauenhaus gegangen und haben den Wohnort gewechselt. Dann haben Sie eine Ordnungs-Widrigkeit begangen. Ordnungs-Widrigkeit bedeutet, Sie haben das Gesetz nicht beachtet.
Ihr Asyl-Antrag wird trotzdem weiter bearbeitet. Der Umzug ins Frauenhaus hat keinen Einfluss auf Ihren Asyl-Antrag, weil Sie ins Frauenhaus umziehen mussten. Der Täter ist verantwortlich für den Umzug.
Die Residenzpflicht muss beachtet werden. Was passiert, wenn geflüchtete Frauen den Wohnort wechseln?
Residenzpflicht gilt, wenn der Asyl-Antrag noch bearbeitet wird. Die Frau muss an einem bestimmten Ort leben. Die Residenzpflicht dauert in der Regel drei Monate. Manchmal dauert sie auch länger.
Sie sind trotzdem ins Frauenhaus gegangen. Dann haben Sie eine Ordnungs-Widrigkeit begangen. Ordnungs-Widrigkeit bedeutet, Sie haben gegen das Gesetz verstoßen. Das steht im Paragraph 86 im Asyl-Gesetz. Das kurze Wort für Asyl-Gesetz ist AsylG.
Sie sind ins Frauenhaus gegangen, weil Sie Gewalt erlebt haben. Der Asyl-Antrag wird trotzdem weiter bearbeitet. Der Umzug ins Frauenhaus hat keinen Einfluss auf Ihren Asyl-Antrag, weil Sie ins Frauenhaus umziehen mussten. Der Täter ist verantwortlich für den Umzug. Wenn die Frau Gewalt erlebt hat, dann darf sie die Residenzpflicht verletzen. Und eine Ordnungs-Widrigkeit begehen.
Was ist ein Umverteilungs-Antrag?
Sie können einen Antrag stellen, damit Sie an einen anderen Ort oder in ein anderes Bundesland umziehen dürfen.
Dieser Antrag heißt Umverteilungs-Antrag. Beim Antrag wird auch beachtet, an welchem Ort Ihr Partner und Ihre Kinder leben. Wenn Sie krank sind und andere Familien-Mitglieder sich um Sie kümmern, wird auch der Wohnort von den Familien-Mitgliedern beachtet.
Können geflüchtete Frauen schneller umziehen, wenn sie Gewalt erlebt haben?
Sie können fragen, ob der Umverteilungs-Antrag schneller bearbeitet wird. Sie können dabei auch Hilfe von anderen Menschen bekommen. Sie brauchen einen Grund, damit der Antrag schneller bearbeitet wird. Ein Grund ist, wenn Sie am Wohnort Gewalt erlebt haben.
Wie schnell wird ein Antrag bearbeitet?
Es gibt keine Regeln, damit Anträge schneller bearbeitet werden. Wenn eine Behörde einen Antrag nach 3 Monaten nicht bearbeitet hat, können Sie beim Verwaltungs-Gericht klagen. Diese Klage nennt man Untätigkeits-Klage. Manchmal müssen Sie 6 Monate warten, bis Sie klagen können. Zum Beispiel wenn eine Behörde über Sozial-Leistungen entscheidet. Wenn Sie einen Widerspruch gegen eine Entscheidung einlegen, hat die Behörde 3 Monate Zeit eine Entscheidung zu treffen. Erst dann können Sie klagen.
Können sich geflüchtete Frauen den neuen Wohn-Ort aussuchen?
Meistens können sich geflüchtete Menschen ihren neuen Wohn-Ort nicht aussuchen. Sie brauchen einen Grund, um an einem bestimmten Ort zu wohnen. Wenn Sie Gewalt erlebt haben, gibt es Gründe an einem bestimmten Ort zu wohnen. Zum Beispiel: Sie brauchen viel Hilfe und Ihre Familie wohnt in diesem Ort. Oder es gibt einen freien Platz im Frauenhaus in diesem Ort.
Wenn Sie umziehen, wird zuerst im Bundesland nach einem neuen Wohn-Ort gesucht. Sie sollen im gleichen Bundesland bleiben.
Wer bearbeitet den Antrag, wenn man umzieht?
Den Umverteilungs-Antrag bearbeitet die Ausländer-Behörde im neuen Wohn-Ort. Diese Ausländer-Behörde heißt auch Zuzugs-Behörde.