Die Familie im Asyl-Verfahren. Welche Bestimmungen gibt es?

In diesem Abschnitt geht es um das Aufenthalts-Bestimmungsrecht, das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Es geht auch im die Frage: Wie wird der Unterhalt geregelt, wenn sich ein Paar trennt?

Für alle Familien gelten dieselben Regeln und Gesetze. Das heißt: Jeder kann beim Familien-Gericht Anträge stellen, auch Menschen im Asyl-Verfahren.
Zum Beispiel kann man diese Anträge stellen:

  • Antrag auf Sorgerecht
  • Antrag auf Aufenthalts-Bestimmungsrecht
  • Antrag auf Umgang oder Unterhalt
  • Antrag auf Gewaltschutz

Menschen im Asyl-Verfahren gehören verschiedenen Staaten an. Deshalb gibt es manchmal Schwierigkeiten: Die Gerichte müssen erst klären, nach welchem Recht sie entscheiden sollen. Diese Schwierigkeiten gibt es aber auch bei anderen ausländischen Familien.

Was ist das Aufenthalts-Bestimmungsrecht?

Eltern haben das Recht zu bestimmen, wo sich ihr Kind aufhält. Wenn Eltern sich trennen, müssen sie sich einigen. Wer bekommt das Aufenthalts-Bestimmungsrecht? Können die Eltern sich nicht einigen? Dann entscheidet das Gericht.


Getrennte Paare im Asyl-Verfahren

Bei Paaren und Familien im Asyl-Verfahren gibt es weitere Fragen:

  • Werden die Asyl-Verfahren der Eltern getrennt?
  • Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder?
  • Wer vertritt die Kinder im Asyl-Verfahren?

Diese Fragen sind schwierig. Oft entscheiden das BAMF oder die Gerichte zu schnell. Die Entscheidungen richten sich nicht immer nach den Gesetzen des Familienrechts.

Ein Ehepaar hat in einem anderen Land geheiratet. Wird diese Ehe in Deutschland anerkannt?

Hat ein Ehepaar in einem anderen Land geheiratet? Dann gilt diese Ehe normalerweise auch in Deutschland. Die Ehe muss nicht extra anerkannt werden. Das steht in Artikel 13 vom Einführungs-Gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Das kurze Wort für das Einführungs-Gesetz ist EGBGB.

Ist die Ehefrau oder der Ehemann deutscher Staatsbürger oder Staatsbürgerin? Dann können Sie einen Antrag stellen, damit die Ehe im Ehe-Register eingetragen wird.

Aber es gibt Ausnahmen. Manchmal wird eine Ehe in Deutschland nicht anerkannt.

Die Ehe wird nicht anerkannt, wenn die Ehe gegen wichtige Grundsätze im deutschen Recht verstößt. Das steht in Artikel 6 vom Einführungs-Gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zum Beispiel, wenn Kinder mit 14 Jahren heiraten.

Jeder Fall wird einzeln geprüft. Das Recht im Heimatland wird dabei immer beachtet.

Es gibt minderjährige Flüchtlinge, die verheiratet sind. Wie ist ihre Situation in Deutschland?

Manche Flüchtlinge sind minderjährig und kommen ohne Eltern nach Deutschland. Das Jugendamt betreut diese Kinder und Jugendlichen. Sie bekommen einen Vormund.

Ein Vormund ist ein gesetzlicher Vertreter. Er übernimmt die Aufgaben der Eltern. Das heißt: Er übernimmt die Verantwortung bis der Jugendliche 18 Jahre alt ist.

Es gibt auch minderjährige Flüchtlinge, die verheiratet sind und mit ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau nach Deutschland kommen. In diesem Fall wird zuerst geklärt, ob die Ehe in Deutschland überhaupt anerkannt wird.

Seit dem 18.07.2017 hat sich in diesem Bereich viel geändert. Denn seit diesem Tag gilt ein neues Gesetz, mit dem Kinder-Ehen bekämpft werden sollen.

Nach diesem neuen Gesetz gilt:

  • Bei Ehen, die in Deutschland geschlossen werden sollen
    Ist die Ehefrau oder der Ehemann unter 18 Jahre alt? Dann kann die Ehe in Deutschland nicht mehr geschlossen werden. Auch dann nicht, wenn die Eltern oder das Jugendamt einverstanden sind.
  • Bei Ehen, die im Ausland geschlossen worden sind
    Ist die Ehefrau oder der Ehemann unter 16 Jahre alt? Dann wird diese Ehe in Deutschland grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
    Ist einer der beiden zwischen 16 und 18 Jahre alt? Dann kann man einen Antrag stellen. Die Ehe wird dann aufgehoben. Das heißt: Das Gericht beendet die Ehe.

Welche Folgen dieses neue Gesetz hat, wird sich erst in Zukunft zeigen.

Klar ist: Diese Ehen sind in Deutschland nicht erwünscht. Bei dem Begriff „Kinder-Ehe“ denkt man oft an Zwangs-Ehen - besonders bei Mädchen bis 14 Jahren.

Ehen von Minderjährigen haben aber verschiedene Gründe. Das zeigt das Beispiel von zwei jungen Menschen aus Syrien: Ein 17-Jähriger und eine 19-Jährige haben geheiratet, damit sie gemeinsam aus Syrien fliehen können. Der Begriff „Kinder-Ehe“ passt hier nicht. Das ist ein Hinweis vom Deutschen Institut für Jugend-Hilfe und Familien-Recht e.V. vom 22. Februar 2017. Das kurze Wort ist DIJuF.

Familien mit Kind

Schwierig wird es, wenn schon ein gemeinsames Kind da ist oder in Deutschland geboren wird. Dann muss zuerst die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt werden. Das heißt, es muss bestätigt werden, wer der Vater des Kindes ist. Wenn die Mutter noch minderjährig ist, muss ihr Vormund zustimmen. Das steht im 2. Absatz von Paragraph 1596 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ein Vormund wird aber oft erst nach mehreren Monaten bestellt.

Unterhalt

Unterhalt bedeutet: Auch wenn Eltern sich trennen, müssen beide Eltern für die Kinder sorgen. Leben die Kinder bei der Mutter? Dann muss der Vater Geld für seine Kinder zahlen. Leben die Kinder beim Vater? Dann muss die Mutter Geld für ihre Kinder zahlen. Dieses Geld nennt man Unterhalt.

Hat die minderjährige Mutter noch keinen Vormund? Dann ist auch ihr Kind in dieser Zeit gesetzlich nicht richtig vertreten. Das steht im Paragraph 1673 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dadurch entstehen große Nachteile: Die Mutter braucht einen Vormund, um die Vaterschaft feststellen zu lassen. Erst danach kann sie Unterhalt einfordern. Unterhalt kann man zwar auch nachträglich einfordern, aber erst einmal fehlt das Geld für den täglichen Lebens-Bedarf. Möglicherweise fehlt es über mehrere Monate.

Umgangsrecht

Umgangsrecht bedeutet: Jedes Kind hat das Recht, beide Eltern-Teile zu sehen.

Nicht nur das Elternteil, bei dem es lebt. Sondern auch das Elternteil ohne Sorgerecht. Genauso haben auch beide Eltern das Recht, Zeit mit dem Kind zu verbringen.

Beim Umgangs-Recht ist es ähnlich: Erst muss die Vaterschaft festgestellt werden. Dann kann erst das Familien-Gericht über das Umgangsrecht entscheiden.

Sorgerecht

Sorgerecht bedeutet: Beide Eltern haben das Recht, sich um das Kind zu kümmern. Und Entscheidungen für das Kind zu treffen.

Auch beim Sorgerecht wird es schwierig: Wollen die Eltern sich das Sorgerecht teilen? Dann müssen beide eine Erklärung abgeben, in der das steht. Aber auch dafür braucht die minderjährige Mutter die Zustimmung von ihrem Vormund. Das steht in Absatz 2 von Paragraph 1626c im Bürgerlichen Gesetzbuch. Solange die Mutter keinen Vormund hat, kann das Sorgerecht nicht geklärt werden.

Es ist nicht sicher, ob die Eltern überhaupt ausreichend beraten und informiert werden. Das ist aber wichtig, zum Beispiel damit sie die Vaterschaft feststellen lassen können. Oder damit sie die Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht einreichen können.

Was passiert mit dem Aufenthalts-Status, wenn die Ehe-Leute sich trennen?

Wenn die Ehe-Leute sich trennen, müssen verschiedene Dinge geprüft werden:

Zuerst muss geprüft werden, welchen Aufenthalts-Status die Ehe-Leute haben: Sind beide noch im Asyl-Verfahren? Oder ist einer von beiden noch im Asyl-Verfahren? Oder haben die Ehe-Leute schon einen Schutz-Status erhalten?

Es wird geprüft: Darf man in Deutschland bleiben, wenn man sich vom Partner getrennt hat? Oft hängt der Aufenthalt der Frau vom Partner ab. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Familien-Flüchtlings-Schutz
Eine Ehefrau kann Familien-Flüchtlings-Schutz erhalten haben. Das bedeutet: Sie wurde als Flüchtling anerkannt, damit das Ehepaar zusammenbleiben kann. Trennt sich das Paar, muss geprüft werden: Ist die Frau „nur“ ihrem Ehemann gefolgt oder hatte sie eigene Gründe für die Flucht?
Wenn die Frau keine eigenen Gründe für die Flucht hatte, kann sich ihr Aufenthalts-Status verändern.

2. Familien-Nachzug
Der Ehemann ist in Deutschland als Flüchtling anerkannt. Die Ehefrau kam daraufhin auch nach Deutschland. Sie erhielt eine Aufenthalts-Erlaubnis aus
familiären Gründen, damit das Ehepaar zusammenleben kann. Auch in diesem Fall kann eine Trennung den Aufenthalts-Status der Frau verändern. Sie kann ihren Aufenthalts-Status sogar verlieren.

Eigene Fluchtgründe der Frau

Das ist wichtig, wenn ein Paar sich trennt:

Es muss genau geprüft werden, ob die Frau doch eigene Gründe für die Flucht aus ihrem Heimatland hat. Dann kann sie selbst Asyl beantragen und ist unabhängig von ihrem Mann.

Abschiebe-Hindernis

Es muss auch geprüft werden, ob der Frau in ihrem Heimatland Gefahr droht.

Wird sie dort von der Familie ihres Mannes verfolgt? Zum Beispiel, weil sie das Sorgerecht für die Kinder hat? Das kann ein Grund für Verfolgung sein, denn in manchen Ländern gehören die Kinder immer zur Familie des Mannes.

Wenn die Gefahr besteht, dass die Frau verfolgt wird, dann wird sie möglicherweise nicht abgeschoben.

Es ist wichtig, dass die Frau sich gut beraten lässt.

Durch den Vater geschützt

Hat der Vater Flüchtlings-Schutz und sind die Kinder über den Vater geschützt? Dann kann auch die Frau in Deutschland bleiben, denn sie muss hier für ihre Kinder sorgen. Das gilt auch dann, wenn das Paar sich getrennt hat.