Vergewaltigung und sexuelle Nötigung

Rechtliche Schritte

Seit November 2016 gilt in Deutschland ein neues Sexualstrafrecht, nach dem sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person strafbar sind. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier und/oder bei einer Fachberatungsstelle in der Nähe.

Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung. Die sexuelle Nötigung ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft davon erfährt, ist sie verpflichtet, zu ermitteln. Das heißt auch, dass eine Anzeige nicht einfach zurückgezogen werden kann.

Doch niemand ist verpflichtet, eine sexuelle Nötigung anzuzeigen. Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige sollte sich allein nach den Bedürfnissen der Betroffenen richten.

Für manche Frauen und Mädchen ist ein Strafverfahren eine unzumutbare Belastung, für andere kann es ein wesentlicher Schritt in der Verarbeitung der Gewalttat sein.

Besonders bei der sexuellen Nötigung durch einen fremden Täter ist es wichtig, möglichst zeitnah zu versuchen, Spuren zu sichern, wenn eine Anzeige erfolgen soll. D.h., am besten die getragene Kleidung aufzubewahren, sofort medizinisch untersuchen lassen etc.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, ist die Betroffene darin Zeugin. Wenn sie möchte, kann sie aktiv als Nebenklägerin am Verfahren teilhaben, Akteneinsicht nehmen, eigene Zeug*innen benennen und ähnliches.

Es gibt außerdem die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung. Diese dient der Information, Stabilisierung und Entlastung für Zeuginnen in Gerichtsverfahren. Eine solche Prozessbegleitung ist dann kostenlos, wenn sie vom Gericht auf Antrag beigeordnet wird. Hierfür gibt es bestimmte Regeln. Entscheidend sind das Alter zum Tatzeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Antragstellung, die Art der Straftat oder eine besondere Schutzbedürftigkeit.

Da es in den allermeisten Fällen einer Vergewaltigung keine anderen Zeug*innen als die Betroffene und den Täter und auch keine weiteren Beweise gibt, kommt es also ganz besonders auf die Frage an, wem das Gericht glaubt. Dabei gilt der Grundsatz in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Nur ungefähr 13% der gemeldeten Vergewaltigungen werden gerichtlich verurteilt.

Eine professionelle Beratung kann hilfreich sein, um eine individuell geeignete Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige zu treffen.

Beratungsstellen bieten kostenlose Beratungen an, informieren über den Verlauf von Strafprozessen, die Rechte der Betroffenen, mögliche Opferschutzmaßnahmen und Prozessbegleitungen. Sie können Rechtsanwält*innen vermitteln und bieten Begleitungen zu Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen und zur Kriminalpolizei an.

Rechtsanwält*innen können die Betroffene von Anfang an im Verfahren unterstützen und schon bei den polizeilichen Vernehmungen anwesend sein. Sie werden in Fällen der sexuellen Nötigung größtenteils vom Staat bezahlt.