Tötung von Frauen
Was tun? Wie helfen?
Das sagt die Istanbul-Konvention
Im Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Das Übereinkommen ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, verpflichten sich alle Verpflichtungen, die sich aus der Konvention ergeben, umzusetzen. Dazu gehören u.a. verbindliche Maßnahmen zum Schutz und zur Intervention bei Hochrisikofällen häuslicher Gewalt sowie eine effektive Strafverfolgung der Täter.
Laut Istanbul-Konvention kann das Töten einer Frau durch den aktuellen oder früheren Partner generell als strafverschärfend wirken, weil es hier um den Besitzanspruch über die Frau geht (und nicht um Eifersucht und Verzweiflung). Das sollte in jedem Einzelfall geprüft werden.
Außerdem steht in Artikel 51 der Istanbul Konvention, dass
„Die Vertragsparteien Maßnahmen treffen müssen, um zu gewährleisten, dass die Bewertung des Letalitätsrisikos und der Ernsthaftigkeit der Situation sowie des Risikos von wiederholter Gewalt von allen einschlägigen Behörden vorgenommen wird, um das Risiko zu kontrollieren und ggf. einen koordinierten Schutz und Unterstützung anzubieten.“
Umgang mit Hochrisikofällen
Hier geht es um den Umgang mit Hochrisikofällen häuslicher Gewalt. Ein Hochrisikofall kann auch dann vorliegen, wenn bei den Betroffenen selbst kein klares Bedrohungsgefühl vorhanden ist, denn nicht selten wird die eigene Situation und Gefährdung von den Frauen unterschätzt.
Die Fachberatungsstellen im bff unterstützen in ihrer Arbeit Frauen, die besonders gefährdet sind, wiederholt schwere Gewalt zu erleben und erarbeiten mit ihnen gemeinsam Schutzmaßnahmen und sorgen so für mehr Sicherheit. Wichtig ist eine systematische und interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Institutionen, um Hochrisikofälle zu erkennen und Maßnahmen zum Schutz zu treffen. Denn das verringert nachweislich das Risiko Gewalt zu erleben.
In einigen Städten oder Regionen gibt es best practise-Beispiele für den Umgang mit Hochrisikofällen von häuslicher Gewalt, die neben gut erprobten Instrumenten zur Gefährdungseinschätzungen auch interdisziplinär zusammengesetzte regelmäßige Fallkonferenzen und Kooperationen beinhalten. An den Fallkonferenzen nehmen alle relevanten Institutionen und Fachkräfte teil – Polizei, Staatsanwaltschaft, Fachberatungsstellen, Frauenhaus, Jugendamt, Kinderschutzeinrichtungen, Täterarbeit und einige mehr. Wichtig ist, dass nichts ohne das Wissen und mit Einverständnis der betroffenen Frau passiert.
Was tun im Fall akuter Bedrohung? Wie helfen?
Wenn Sie akut bedroht sind, rufen Sie den Polizeinotruf (110) an. Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse und betonen Sie, dass sie sofort Hilfe brauchen. Teilen Sie der Polizei mit, ob Sie verletzt sind, ob Kinder oder sonstige Personen in der Wohnung sind, ob der Täter noch anwesend ist, ob er Waffen besitzt. Menschen mit Hörbehinderungen können sich auch schriftlich per Fax an die Notruf-Nummer 110 wenden. Bis die Polizei kommt, bringen Sie sich und gegebenenfalls Ihre Kinder in Sicherheit, zum Beispiel bei Nachbar*innen, in Geschäften oder in der eigenen Wohnung.
Professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen
Mit Gewalt muss niemand alleine fertig werden. Professionelle Beratungsangebote unterstützen betroffene und bedrohte Frauen. Sie können sich schnell und einfach an eine Fachberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Dort unterstützt eine Beraterin Sie dabei, ein persönliches Sicherheitskonzept zu erstellen und herauszufinden, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Wenn Sie Schutz brauchen, unterstützt die Beratungsstelle Sie dabei, einen Platz in einem Frauenhaus zu finden.