Häusliche Gewalt

Rechtliche Schritte

Betroffene von häuslicher Gewalt können verschiedene rechtliche Schritte unternehmen.

Häusliche Gewalt ist kein eigener Straftatbestand. Viele Handlungen häuslicher Gewalt fallen jedoch unter verschiedene Straftatbestände, wie z.B. Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen, sexuelle Nötigungen und sexueller Missbrauch, Sachbeschädigung, Nötigung, Freiheitsberaubung oder Stalking.

In diesen Fällen kann wie bei allen anderen Straftaten Strafanzeige erstattet werden, sodass ein Ermittlungsverfahren gegen den Täter eingeleitet wird. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass neben der Strafanzeige häufig auch ein so genannter Strafantrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden muss.

Bei akuter Gewalt innerhalb der häuslichen Gemeinschaft kann die hinzugerufene Polizei den Täter vorübergehend aus der Wohnung verweisen und ihm verbieten, diese innerhalb der nächsten Tage wieder zu betreten.

Um einen längerfristigen Schutz für die Betroffenen zu erlangen, können Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz geführt werden.

Dabei kann die Betroffene zum einen beantragen, dass ihr die Wohnung für einen längeren Zeitraum zugewiesen wird und der Täter die Wohnung nicht mehr betreten darf. Zum anderen kann sie auch eine so genannte Gewaltschutzverfügung erwirken, durch die dem Täter bestimmte Handlungen verboten werden – beispielsweise jegliche Kontaktaufnahme oder die über einen bestimmten Abstand hinausgehende Näherung an die Betroffene, deren Wohnung, ihre Arbeitsstelle, die Kita des Kindes, die Wohnung der Großeltern etc.

Entsprechende Anträge können Betroffene selbst bei der Rechtsantragsstelle in ihrem zuständigen Familiengericht stellen. Häufig ergeht direkt am selben Tag die Gewaltschutzverfügung. Verstößt der Täter dagegen, kann er auf Antrag zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verurteilt sowie strafrechtlich verfolgt werden.

Gibt es gemeinsame Kinder, wird die Kontaktaufnahme des Täters mit der Betroffenen häufig mit dem Anspruch auf Umgang mit dem Kind gerechtfertigt. In diesen Fällen sollte unbedingt rasch ein*e Rechtsanwält*in eingeschaltet werden.

Fachberatungsstellen informieren Betroffene über ihre rechtlichen Möglichkeiten und können spezialisierte Anwält*innen vermitteln.