Vortrag & Diskussion: Muss Catcalling strafbar werden?
Ort: online
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) lädt zu Vortrag und Diskussion: Muss Catcalling strafbar werden?
www.djb.de/termine/details/va210414-catcalling
Hinterherpfeifen, Kussgeräusche und sexistische Bemerkungen - sexualisierte Belästigungen im öffentlichen Raum sind bei Weitem keine Einzelfälle. Doch wie ist die rechtliche Situation in Hinblick auf das sogenannte Catcalling? Gibt es in Deutschland eine Gesetzeslücke und wie könnte diese gefüllt werden? Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) lädt Sie herzlich ein zur virtuellen Diskussion mit Aktivistinnen und Rechtswissenschaftlerinnen.
Neben Inputs zum derzeitigen aktivistischen und rechtlichen Umgang mit Catcalling wird der djb sein aktuelles Policy Paper vorstellen, welches von der djb-Strafrechtskommission entworfen wurde. Außerdem wird Antonia Quell Hintergrund und Motivation der von ihr initiierten Petition erläutern, die fordert, dass Catcalling strafbar wird.
Programm
Begrüßung
Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb
Referentinnen
Franziska Peil, Aktivistin CatcallsofBonn
Maresa D., Aktivistin CatcallsofCologne
Antonia Quell, Aktivistin und Initiatorin der Petition
Dr. Anja Schmidt, Rechtswissenschaftlerin und Mitglied der djb-Strafrechtskommission Dr. Leonie Steinl, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission
Martina Lörsch, Rechtsanwältin und Mitglied der djb-Strafrechtskommission
Moderation
Andrea Rupp, Vorsitzende des FrauenRats NRW und der djb-Regionalgruppe Bonn
Jessica Zumhoff, Ansprechperson der Jungen Juristinnen für die djb-Regionalgruppe Bonn
Anmeldung
Die Veranstaltung wird über die Plattform Zoom stattfinden. Hierzu benötigen wir Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung durch Zoom. Bitte melden Sie sich bis zum 12. April 2021 (16:00 Uhr) unter veranstaltungen@djb.de an und senden Sie uns folgenden Text zu:
Ich melde mich hiermit zur Veranstaltung "Muss Catcalling strafbar werden?" am 14. April 2021 an. Ich weiß, dass Zoom Daten verarbeitet, die mein Endgerät anlässlich der Teilnahme an der Veranstaltung übermittelt. Der damit einhergehenden Risiken hinsichtlich der Verarbeitung meiner persönlichen Daten in den USA bin ich mir bewusst.
Wir werden Ihnen am 14. Apri 2021, ca. zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn, die Einwahldaten für die Zoom-Veranstaltung per E-Mail zusenden.
Datenschutz
Mit Urteil vom 16. Juli 2020 hat der EuGH das EU-U.S. Privacy Shield und auch die Standardvertragsklauseln gekippt. Es fehlt daher an einer Rechtsgrundlage, die nach der DSGVO für den Datentransfer in ein sogenanntes Drittland (Länder außerhalb der EU/des EWR) erforderlich ist (t1p.de/87of). Zoom hat seinen Sitz in den USA, d.h. Ihre Daten werden auch in die USA transferiert, wenn Sie an unserer Sitzung teilnehmen. Hier ist die Datenschutzerklärung von zoom abrufbar: zoom.us/de-de/privacy.html.
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