Frauenrechte in den UN-Menschenrechtsverträgen

Ort: HU Berlin, Senatssaal

Frauenrechte in den UN-Menschenrechtsverträgen: Gender Mainstreaming, Intersektionalität und Frauen*Rechte: innovative Konzepte und aktueller Handlungsbedarf

Mittwoch, 22. Mai 2019, 18:00 – 21:00 Uhr

Humboldt-Universität zu Berlin (Senatssaal)

 

Vor 40 Jahren wurden FrauenMenschenRechte erstmals ausdrücklich und umfassend auf globaler Ebene rechtlich festgeschrieben – mit CEDAW, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Welche Bedeutung hat CEDAW heute? Welchen Beitrag leisten andere UN-Menschenrechtsverträge zur Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen? Welche Herausforderungen bestehen heute für FrauenMenschenRechte?

 

Es diskutieren:

Prof. Dr. Theresia Degener, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2012-2018)

Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Dr. h.c. Patricia Schulz, Mitglied des UN-Ausschusses für die Frauenrechtskonvention (2011-2014 und 2015-2018)

Michael Windfuhr, stellv. Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Mitglied des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (seit 2017).

Moderation: Prof. Dr. Ulrike Lembke, Humboldt-Universität zu Berlin

 

Das vollständige Programm findet sich in der PDF-Datei zum Download.

 

Der Veranstaltungsort ist rollstuhlgerecht. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie darüber hinaus besondere Unterstützung benötigen. Angemessene Vorkehrungen treffen wir gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten für Sie.