Fachtagung: "Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar." Schutzlücken in der Anwendung des deutschen Sexualstrafrechts (Termin wird verschoben)

Ort: Mainz

++++ ACHTUNG: Die Tagung wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Informationen zum neuen Termin finde Sie auch wieder auf dieser Seite ++++++

Tagung der Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauennotrufe Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung Rheinland-Pfalz und dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen

Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen sind schwerwiegende Straftaten. Dennoch gibt es, trotz gestiegener Anzeigen, seit den 1980er Jahren keinen Anstieg der Anklagen. Das bedeutet: die meisten Anzeigen enden mit einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und gelangen gar nicht zu einem Prozess.

Als Grund hierfür wird meist die schwierige Beweislage gesehen, d.h. keine direkten Tatzeugen, keine Beweise und Aussage gegen Aussage. Dies trifft jedoch nur zum Teil zu. Ein weiterer Grund ist in der aktuellen Rechtslage zu finden: nach §177 StGB muss die sexuelle Handlung entweder mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder durch das Ausnutzen einer schutzlosen Lage der Betroffenen erzwungen worden sein. Keine Strafbarkeit liegt vor, wenn eine Betroffene beispielsweise „nur“ NEIN sagt oder sich abwendet und weint oder anders deutlich macht, dass sie die sexuelle Handlung nicht
wünscht.
Der Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen BFF sowie andere Frauenorganisationen und Verbände fordern daher eine Reform des §177 StGB.

Eine mögliche Reform des §177 StGB kann zum einen für betroffene Frauen eine wesentliche Verbesserung ihrer rechtlichen Situation darstellen. Zum anderen bedeutet die Reform eine gesellschaftspolitische Veränderung und Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts, die lange überfällig ist.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die Diskussion über eine
angekündigte Reform des StGB in der Öffentlichkeit und der Politik weiter zu führen.

Referentinnen:
Sabine Kräuter-Stockton, Oberstaatsanwältin Saarbrücken
Katja Grieger, Geschäftsführerin Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (BFF)
Moderation: Dr. Daniela Engelhardt

Anmeldung erforderlich bis 09.06.2015 unter info@frauennotruf-mainz.de

Tagungsort:                                                                                                                                             Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN
Albert-Schweitzer-Straße 113-115