Fachtagung "Vergewaltigung verurteilen — Schutzlücken schließen"

Ort: Mainz

 

Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen sind schwerwiegende Straftaten. Dennoch gibt es, trotz gestiegener Anzeigen, seit den 1980er Jahren keinen Anstieg der Anklagen. Das bedeutet: die meisten Anzeigen enden mit einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und gelangen gar nicht zu einem Prozess.

Seit langem fordern der Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (bff) sowie andere Frauenorganisationen und Verbände eine Reform des Strafgesetzes.

Gestärkt wird die Forderung durch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, die in Artikel 36 Ziff. 2 festschreibt: „Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person, (…) erteilt werden.“

Auf der Fachtagung der Reformentwurf des Bundesjustizministeriums vorgestellt und diskutiert, in wie weit der Entwurf den Anforderungen der Istanbul-Konvention entspricht (alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen) und somit alle Schutzlücken schließt.

Programm:
13.00 Uhr:
Begrüßung durch die Veranstalterinnen
13.15 Uhr:
„Schutzlücken im Strafrecht bei Vergewaltigung“
Dipl. Psychologin Katja Grieger, Bundesverband
Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)
14.15 — 14.45 Uhr:
Kaffeepause
14.45 Uhr:
„§ 177 StGB: Reformbedarf und Reformvorschläge“
Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockon

danach bis ca. 16.30 Uhr Austausch

Anmeldungen werden noch bis Dienstag, 22. September, im Frauennotruf Mainz unter E-Mail info@frauennotruf-mainz.de entgegengenommen.

Veranstaltungsort: Aula der Bereitschaftspolizei in Mainz, Dekan-Laist-Straße 7