Fachkonferenz: Die Istanbul-Konvention intersektional denken

Ort: Berlin-Online

Veranstalter*in: Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie

Seit dem Jahr 2011 gilt die Istanbul-Konvention (IK) international als weitreichendstes rechtsverbindliches Menschenrechtsinstrument, um geschlechterbasierte und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten verbindlich zu konkretem Handeln und auch dazu, Asylgründe aus der Flüchtlingskonvention von 1951 geschlechtersensibel auszulegen und anzuerkennen. Die Fachkonferenz am 6. September stellt die Themen Intersektionalität, Mehrfachdiskriminierung und Flucht in einen Kontext zur Istanbul-Konvention.

Zu Beginn kommen Vertreterinnen aus der Wissenschaft mit verschiedenen NGOs ins Gespräch, um die intersektionale Auslegung der Istanbul-Konvention mit einem Fokus auf queere Frauen mit Fluchthintergrund zu diskutieren. In einem zweiten Teil diskutieren Nichtregierungsorganisationen, LSBTQI-Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie Expert*innen aus der Wissenschaft in Workshops und Panels mögliche Praxisansätze.

Weitere Infos und Anmeldung hier: https://calendar.boell.de/de/event/die-istanbul-konvention-intersektional-denken