Thematik „häusliche und sexualisierte Gewalt“ jetzt aufnehmen in die bundesweiten Rahmenlehrpläne der Pflegeausbildung!
Die Versorgung nach häuslicher und sexualisierter Gewalt ist nicht explizit in den Rahmenlehrplänen für die Pflegeausbildung enthalten und somit nicht verpflichtend für die Pflegeschulen – trotz bestehender Verpflichtungen durch die in Deutschland geltende Istanbul-Konvention und die Vorgabe in der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Deshalb fordert S.I.G.N.A.L. e. V. mit einer Stellungnahme vom 11.06.2025 die Fachkommission, welche die Rahmenlehrpläne aktuell überarbeitet, dazu auf, jetzt Abhilfe zu schaffen und das Thema explizit aufzunehmen.
Der bff unterstützt diese Stellungnahme. Die Stellungnahme zum Download: