Studie "Familienrecht in Deutschland - eine Bestandsaufnahme"
Anfang April wurde eine Studie zum „Familienrecht in Deutschland“ veröffentlicht, die von dem Soziologen Wolfgang Hammer durchgeführt wurde. Die Autor*innen des Berichts haben über mehrere Jahre die Entscheidungsabläufe und ihre Hintergründe in Familiengerichten und Jugendämtern ausgewertet, die die Trennung – vor allem von alleinerziehenden Müttern – von ihren Kindern zur Folge hatten oder deren Trennung zumindest angestrebt wurde.
Sichtbar werden Schwachstellen in der der Familiengerichtsbarkeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Hinblick auf deren Praxis im Umgang mit „Wechselmodellen“. In Deutschland werden jährlich durchschnittlich 148.600 Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht verzeichnet, in denen bis zu 86.000 Kinder in hochkonflikthaften Verfahren betroffen sind. Interessant ist, dass die Studie ein deutliches Ost-West-Gefälle aufzeigt. Während Westdeutschland im Zeitraum 2010 bis 2019 einen Anstieg von Verfahren zur elterlichen Sorge von 23,6 % ausweist, beträgt der Anstieg in Ostdeutschland 53,8 %.
Die Studie weist zudem aus, dass ein Kindeswille, der von dem Kind vor dem Hintergrund von psychischer bzw. physischer Gewalt oder Missbrauch formuliert wird, vom Familiengericht und Jugendamt negiert beziehungsweise ignoriert werden kann. Es kommt trotz Gewalthintergründen zu Umplatzierungen, gerichtlich herbeigeführten Wechselmodellen oder Inobhutnahmen. Psychische, physische und sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Müttern wird in den untersuchten Verfahren teilweise ignoriert, bagatellisiert oder negiert. Vielfach erfolgt eine Täter-Opfer-Umkehr. Besonders deutlich wird dies in den Fällen, in dem Pädophilie bzw. pädophile Neigungen den Hintergrund bilden. Selbst hier wird von einem „Elternkonflikt“ gesprochen.
Hinweise der Mütter auf Übergriffe der Väter gegen die Kinder oder diese selbst anlässlich von Besuchskontakten wurden ausnahmslos als Falschaussagen – ebenfalls ohne Prüfung – den Müttern zur Last gelegt.
Die ausführlichen Studienergebnisse können auf der Homepage Studie Familienrecht in Deutschland nachgelesen werden. Auf der Seite sind zudem ein Kommentar des Kinder- und Jugendpsychiaters Jörg Fegert zu lesen sowie eine Stellungnahme des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV).
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und die Mütterinitiative für Alleinerziehende (MIA) unterstützen die Publikation. Gefördert wurde die Publikation von der Stiftung Alltagsheld:innen.
Im Faktenblatt unten sind die wichtigsten Ergebnisse der Studie knapp zusammengefasst.