Statement: Was tun gegen geschlechtsbezogene digitale sexualisierte Gewalt?
Aktuell findet in Deutschland eine breite Debatte über den Umgang mit digitaler sexualisierter Gewalt statt. Wir danken Collien Fernandes und allen anderen Betroffenen, die ihre Erfahrungen öffentlich gemacht haben. Sie gehen damit ein hohes Risiko ein und muten sich zu, dass ihre Erlebnisse öffentlich bewertet werden. Sie zahlen einen hohen Preis.
Die Tatsache, dass die Berichte einzelner (prominenter) Frauen nötig sind, damit unsere Gesellschaft sich eventuell bewegt, zeigt: wir stehen in Deutschlang nicht gut da, was den Umgang mit geschlechtsbezogener Gewalt, mit digitaler Gewalt, mit sexualisierter Gewalt angeht. Es handelt sich hierbei um ein systemisches Problem, bei dem Menschen, die zudem von unterschiedlichen Diskriminierungsformen gleichzeitig betroffen sind, noch ein deutlich höheres Risiko haben, benachteiligt zu werden und geschlechtsspezifische (digitale) Gewalt zu erfahren. Das ist bekannt, vielfach beschrieben, und dennoch nicht angekommen. In vielen Fällen erleben Betroffene eine Kombination aus analoger und digitaler Gewalt. Das Erleben digitaler Gewalt ist real und kann massive Auswirkungen haben. Die Bearbeitung digitaler geschlechtsbezogener Gewalt muss deshalb ganzheitlich erfolgen. Wir hoffen, dass die aktuelle Debatte dazu beiträgt, dass sich etwas verändert.
Wir betrachten mit Sorge, dass aktuell der Eindruck entsteht, ein besseres Strafrecht könnte das Problem lösen. Auf jeden Fall müssen die Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Das Verbot der Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes und anderer digitalisierter Gewalthandlungen sollte selbstverständlich sein und kann die Basis für gesellschaftliche Veränderung legen. Mehr aber auch nicht.
Was müsste noch passieren?
1. Die Versorgung der Betroffenen muss verbessert werden: Betroffene können in Fachberatungsstellen unterstützt werden, die sowohl für analoge als auch für digitale geschlechtsbezogene Gewalt zuständig sind: hier Beratungsstellen finden
Doch gibt es davon zu wenige und diejenigen, die es gibt, sind zu schlecht ausgestattet. Das Gewalthilfegesetz fordert ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten, also einen Ausbau der vorhandenen Infrastruktur. Leider zeichnet sich aktuell ab, dass es diesen Ausbau nicht geben wird, in einigen Bundesländern oder Regionen droht sogar ein Abbau. Dabei werden in Deutschland aktuell nur 98 Mio. Euro pro Jahr für die Finanzierung der Fachberatungsstellen aufgewendet, der Bedarf liegt ca. 8mal höher. (Link)
Eine flächendeckende Versorgung mit spezialisierten Fachberatungsstellen reduziert die Folgen für die Betroffenen, verhilft ihnen zu ihrem Recht, sorgt für Sicherheit, sensibilisiert Fachkräfte und organisiert Prävention. Für eine ausreichende Unterstützung Betroffener bei digitaler sexualisierter Gewalt braucht es:
· Einen bedarfsgerechten, barrierefreien Ausbau der spezialisierten Fachberatungsstellen im Zuge der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
· Ausreichende und zusätzliche Kapazitäten in den Fachberatungsstellen für die Bearbeitung von komplexen Fällen digitaler Gewalt
· Finanzielle und personelle Ressourcen in den Fachberatungsstellen für Präventionsangebote sowohl im analogen als auch im digitalen Raum
2. Die Strafverfahren müssen sich verändern: wenn eine Handlung strafbar ist, bedeutet das im Regelfall nicht, dass sie auch strafverfolgt wird und Konsequenzen hat. Dies wäre erst dann der Fall, wenn Anzeigende auf gut ausgestattete und fortgebildete Ermittlungsbehörden treffen, die Kenntnisse und Kapazitäten für Beweissicherung auch im digitalen Raum haben. Und wenn die Kapazitäten so ausreichend sind, dass ein schnelles Reagieren von Polizei und Justiz möglich ist. Bislang dauern im Bereich der geschlechtsbezogenen Gewalt viele Strafverfahren viele Jahre und enden selten mit einer Verurteilung.
3. Die Plattformen müssen in Verantwortung genommen werden: Plattformen sind keine sicheren Orte. Das Erleben digitaler Gewalt und Bedrohung auf Plattformen schließt ganze Gruppen von gesellschaftlicher Teilhabe aus. Wir brauchen eine Regulierung sowie zügige Löschmöglichkeiten für gewaltvolle und diskriminierende Inhalte. Wir haben Meldewege auf Plattformen bezüglich ihrer Zugänglichkeit für Betroffene getestet und herausgearbeitet, was falsch läuft und was sich ändern muss: Policy-Paper des bff
Außerdem müssen Plattformenbetreibende präventiv Verantwortung dafür übernehmen, Risiken geschlechtsspezifischer Gewalt mitzudenken, wenn sie neue Technologien entwickeln und in ihre Plattformen integrieren. Technologien, mit denen auch sexualisierte Deepfakes erstellt werden können, müssen von Anfang an mit äußerster Achtsamkeit und dem Fokus auf Gewaltschutz betrachtet und reguliert werden. Der Schutz der Betroffenen muss vor Innovation und Profit gehen.
4. In Prävention muss investiert werden: digitale sexualisierte Gewalt ist ein Teil geschlechtsbezogener Gewalt, die in dieser Gesellschaft allgegenwärtig ist und täglich verübt wird. Bislang findet in Deutschland keine systematische Prävention statt. Im Jahr 2025 hat das BMBFSFJ dazu eine Bedarfsanalyse veröffentlicht: Bedarfsanalyse des BMBFSFJ zur Prävention
Eine gelingende Prävention bedeutet:
· Die Anerkennung der Bedeutung von Fachberatungsstellen für die Prävention, gesicherte Finanzierung der Präventionsangebote von Fachberatungsstellen;
· Die Stärkung von Präventionsmaßnahmen, die sich an Erwachsene richten. Viel zu oft wird Prävention ausschließlich an Kinder und Jugendliche gerichtet, die dadurch lernen sollen, sich anders zu verhalten, als die erwachsene Gesellschaft es ihnen vorlebt. Auch erwachsene Personen können lernen, ihr Verhalten zu verändern, eine gesellschaftliche Veränderung ist in erster Linie ihre Verantwortung.
· Präventions- und Sensibilisierungsangebote, die sich an Männer richten. Geschlechtsbezogene Gewalt wird überwiegend von Männern verübt und hat mit Vorstellungen von Männlichkeit zu tun.
5. Die Aufmerksamkeit muss sich verändern: Über geschlechtsbezogene Gewalt, digitale Gewalt, sexualisierte Gewalt wird hauptsächlich berichtet, wenn einzelne (prominente) Fälle bekannt werden. Hat er das wirklich getan? Ist er nicht doch unschuldig? Stimmt das alles, was sie sagt? Warum hat sie ihn nicht früher verlassen? Solche und noch viel mehr Fragen über einzelne Menschen stehen dann im Zentrum der Aufmerksamkeit. Es sind die falschen Fragen. Die Aufmerksamkeit muss sich auf die strukturelle Dimension dieser Gewalt richten. Einzelne Fälle verschwinden schnell wieder aus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Die Gewalt im Leben unzähliger Betroffener bleibt. Wir brauchen ein dauerhaftes Hinschauen auf die Bedarfe von Betroffenen, die Ursachen der Gewalt und die politischen Lösungsmöglichkeiten. Und wir brauchen eine klare Zurückweisung von Versuchen, geschlechtsbezogene Gewalt als Problem von Migration zu verorten. Die geschlechtsbezogene Gewalt ist ein Problem von Geschlechterverhältnissen und muss als solches auch bearbeitet werden.
Viele der hier beschriebenen Maßnahmen sind bereits in der Istanbul-Konvention, EU-Richtlinien oder deutschen Gesetzen festgeschrieben. Es mangelt an der Umsetzung. Meist liegt das daran, dass sie mehr Geld kosten würden, als politisch Verantwortliche aktuell bereit sind, gegen diese Gewalt auszugeben. Die Ernsthaftigkeit aller Bemühungen wird sich auch daran messen lassen können, ob sich dies ändert.