Istanbul-Konvention seit 5 Jahren in Kraft: Es bleibt viel zu tun

Seit 5 Jahren ist in Deutschland die Istanbul-Konvention geltendes Gesetz. Ein Grund zum Feiern ist dies trotzdem nicht. Die Expert*innenkommission GREVIO stellte Deutschland im vergangenen Jahr in ihrem Bericht ein schlechtes Zeugnis bei der Umsetzung aus und bemängelte u.a. das Fehlen einer staatlichen Koordinierungsstelle, die alle Maßnahmen und Schritte zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen koordiniert. GREVIO forderte zudem einen Ausbau des Unterstützungssystems, obligatorische Schulungen aller Professionen, die mit gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen zu tun haben, die stärkere Berücksichtigung von Betroffenen, die (mehrfach)diskriminierten Gruppen angehören, wie Frauen mit Behinderungen oder Fluchterfahrung sowie die Verbesserung der medizinischen Akutversorgung und Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt.

Auch beim Sorge- und Umgangsrecht in Verbindung mit Partnergewalt sowie bei der Verkürzung der Dauer von Strafverfahren besteht Handlungsbedarf.

Positiv zu bewerten ist die Tatsache, dass seit heute endlich die Istanbul-Konvention auch ohne Vorbehalt gilt. Die bisherigen Vorbehalte betrafen u.a. Abs. 2 und 3 von Artikel 59. Darin geht es um den Schutz vor Ausweisung für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt und die Sicherheit für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt als Zeuginnen in Strafverfahren. Dass Deutschland diese Vorbehalte zurückneimmt, war mehr als überfällig.