Gesetzliche Regelungen zur vertraulichen Spurensicherung nach Gewalt in Kraft getreten
Am 01.03.2020 ist das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet neben den Regelungen zur Impflicht gegen Masern auch eine zur vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt. Die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung gehört künftig zu den regulären Leistungen der Krankenbehandlung. Finanziert werden soll die Sicherung sowie die Dokumentation und Aufbewahrung der Spuren, das heißt folgende Leistungen sind umfasst:
- Sicherung von beweistechnisch relevanten Spuren
- Dokumentation der Verletzungen
- Laborleistungen, wie z.B. Untersuchungen auf K.O.-Tropfen oder Alkohol
- Transport und gegebenenfalls notwendige Lagerung der entsprechenden Spuren z.B. in rechtsmedizinischen Instituten
Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Länder und die Krankenkassen bzw. deren Landesverbände verantwortlich. Dafür muss das jeweilige Bundesland einen Antrag auf Beginn von Verhandlungen stellen. Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie schnell nach Inkrafttreten solche Verhandlungen begonnen werden müssen. Sind müssen aber nach Beginn innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein. Der bff drängt auf die zügige Umsetzung der Regelung in den Ländern.
Weitere Informationen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html