Die Suse-Standards für Gewaltschutz in Einrichtungen sind jetzt verfügbar!
Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen und sehen sich zudem mit erheblichen Hürden konfrontiert, wenn sie Hilfe, Schutz und Beratung suchen. Dies gilt insbesondere für Frauen und Mädchen, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leben oder arbeiten. Seit 2021 sind diese Einrichtungen verpflichtet, ihre Nutzer*innen wirksam vor Gewalt zu schützen. Im §37a SGB IX werden hierfür einrichtungsspezifische Gewaltschutzkonzepte als geeignete Maßnahmen genannt.
Diese gesetzliche Verpflichtung ist wichtig und notwendig, benötigt jedoch eine präzise Ausgestaltung, damit Gewaltschutz in den Einrichtungen wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in ambulanten und stationären Wohnformen tatsächlich umgesetzt wird. Die fachlichen Standards des Suse-Projekts bieten diese notwendige Konkretisierung. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung und Implementierung von Gewaltschutzkonzepten und können als Orientierungshilfe für die Einrichtungen dienen. Bei der Erarbeitung dieser Standards wurden verschiedene Perspektiven aus der Praxis der Anti-Gewalt-Arbeit, der Selbstvertretung und der Behindertenhilfe sowie aus Forschung, Politik und Verbänden berücksichtigt.
Die zentralen Eckpunkte dieser Standards sind: die umfassende und kontinuierliche Partizipation der Nutzer*innen, externe Begleitung durch Fachberatungsstellen, die Berücksichtigung eines erweiterten Gewaltbegriffs, der auch strukturelle Risikofaktoren einbezieht, die Verantwortung der Leitung sowie die Einbindung der gesamten Organisation in den Gewaltschutzprozess.
Die fachlichen Standards gibt es auch in einfacher Sprache.