Bundestag stimmt über Selbstbestimmungsgesetz ab
Am 12. April stimmt der Deutsche Bundestag über den Gesetzesentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ab. Das SBGG soll das vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestufte Transsexuellengesetz ablösen und bürokratische Vorgänge für trans Personen vereinfachen. So soll beispielsweise die Änderung des Geschlechtseintrags künftig auf dem Standesamt auf Grundlage einer Selbstauskunft möglich sein und damit das zeit- und kostenintensive Prozedere über mehrere Gutachten und Antrag beim Amtsgericht ersetzen.
Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf die Rechte von trans Menschen nicht vollumfänglich schützt, begrüßt der bff die Gesetzesinitiative. Das SBGG ist ein wichtiger Meilenstein. Die für Betroffene häufig als entwürdigend und als diskriminierend erlebten Hürden zur Änderung des Geschlechtseintrages im Personenstandsrecht werden durch das Selbstbestimmungsgesetz gesenkt.
In seiner Stellungnahme des bff zum Referentenentwurf des SBGG vom Mai 2023 solidarisiert sich der bff mit den Betroffenen und schließt sich den Forderungen der Fachverbände und Organisationen aus der Trans-Community an: Stellungnahme SBGG