Bundesregierung zieht Vorbehalte gegen Istanbul-Konvention zurück

Die Bundesregierung hat die Vorbehalte gegen die Istanbul-Konvention zurückgezogen. Diese betrafen u.a. Abs. 2 und 3 von Artikel 59. Darin geht es um den Schutz vor Ausweisung für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt und die Sicherheit für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt als Zeuginnen in Strafverfahren. Die Rücknahme der Vorbehalte ist ein wichtiges Signal. Der bff und das Bündnis Istanbul-Konvention haben schon lange Zeit gefordert, dass die Istanbul-Konvention vorbehaltslos in Deutschland umgesetzt wird.

Aber bis dahin ist es noch ein langer Weg, das zeigt auch der GREVIO-Evaluationsbericht sehr deutlich.

Hier ein paar zentrale Kritiken und Forderungen von GREVIO:

  • GREVIO fordert, dass geflüchtete Frauen pro-aktiv und umfassend über ihre Rechte aufgeklärt werden müssen.
  • GREVIO kritisiert die Unterbringungsbedingungen für geflüchtete Frauen und den mangelnden Schutz vor Gewalt in Unterkünften.
  • GREVIO fordert eine bessere Schulung aller an Asylverfahren Beteiligten Personen zu geschlechtsspezifischer Gewalt.
  • GREVIO kritisiert, dass es bisher keine systematische Gefährdungsbeurteilung im Rahmen von Asylverfahren gibt und fordert, dass geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund anerkannt werden muss.