15 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – bff schließt sich den Mahnungen der Antidiskriminierungsstelle an
Happy Birthday AGG – unser Wunsch zu Deinem Geburtstag: Reform und bessere Umsetzung
Auch in Fällen sexueller Belästigung und Gewalt zeigt sich ganz deutlich, dass das AGG zwar eine gute Grundlage bieten kann, die Rechte der Beschäftigten sicherzustellen – aber in der Realität hapert es in der Regel an der Kenntnis um Rechte und Pflichten und an der Um- und Durchsetzung der Maßnahmen. Forschung und Praxis zeigen: Betroffene nutzen den Rechtsweg zur Durchsetzung ihrer Rechte nicht.
Neben dem Umsetzungsdefizit sieht auch der bff einen dringenden Reformbedarf: Es fehlen Regelungen zum effektiven Schutz von selbständig und freiberuflich Tätigen. Auch Studierende sind durch das AGG nicht vor sexueller Belästigung an der Hochschule geschützt. Und auch Menschen in illegalisierten Beschäftigungsverhältnissen zählen nicht zur geschützten Personengruppe. Für Personen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten, gilt das AGG zwar „entsprechend“, jedoch wurden die notwendigen Anpassungen von Regularien bisher versäumt, so dass das AGG für diese Beschäftigten aktuell faktisch keine ausreichende Anwendung findet.
Weiterhin sind die Fristen zur Geltendmachung der Ansprüche zu kurz. Die Ansprüche in Bezug auf Entschädigung und Schadensersatz müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Eine Klage auf Entschädigung muss innerhalb von drei Monaten nachdem der Anspruch geltend gemacht wurde erhoben werden. Diese kurzen Fristen sind erfahrungsgemäß der Lebenswirklichkeit und Belastungssituation von Betroffenen nicht angemessen und verhindern dass Betroffene ihre Ansprüche wirklich realisieren können.
Mehr zu 15 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sind auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu finden: www.antidiskriminierungsstelle.de