Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt
Ort: online
Veranstalter*in: Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V.
Sorge- und Umgangsverfahren bei oder nach häuslicher Gewalt sind häufig schwierig und frustrierend. Von den gewaltbetroffenen Personen (in der Regel FLINTA) wird oftmals verlangt „zwischen der Eltern- und Paarebene zu unterscheiden“, die eigene Gewaltbetroffenheit zu ignorieren und ausschließlich als Elternteil aufzutreten.
Vor allem in Fällen, in denen die Gewalt streitig und nicht durch medizinische oder polizeiliche Dokumentation nachgewiesen ist, wird die mittelbare Betroffenheit der die Gewalt miterlebenden Kinder ausgeblendet und es werden Lösungen mit „dem Blick nach vorn“ gesucht. Das alleinige Sorgerecht ist nur in Ausnahmefällen durchzusetzen. Zudem können Gewaltschutzanordnungen und Umgangsregelungen widersprechende Inhalte haben.
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE
In der Fortbildung sollen die rechtlichen Grundlagen für die Aufhebung der alleinigen Sorge und Umgangseinschränkungen dargestellt werden. Unter Berücksichtigung verschiedener familiengerichtlicher Verfahren und außergerichtlichen Konstellationen soll im gemeinsamen Austausch nach Strategien zu einer Verfahrensführung im Interesse der Kinder und gewaltbetroffenen Person gesucht werden.