Schutz geflüchteter Frauen vor Gewalt – rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten
Ort: Güstrow, Bürgerhaus Güstrow, Sonnenplatz 1
Fortbildung Schutz geflüchteter Frauen vor Gewalt – rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten
Geflüchtete Frauen sind oft unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt – in den Herkunftsländern, auf der Flucht, aber auch in Deutschland. Fachberatungsstellen und Frauenhäuser unterstützen und beraten gewaltbetroffene geflüchtete Frauen und bieten spezifische Angebote an. In der Praxis tauchen dabei häufig Fragen und konkrete Probleme auf. Der Bedarf zur Aneignung beispielsweise von Wissen über asyl- und ausländerrechtliche Grundlagen, Fragen zum Leistungsrecht und rechtlichen Schutzmöglichkeiten für geflüchtete Frauen, Beratungskonzepten sowie Informationen zu Struktur und Angeboten der Flüchtlingshilfe ist sehr groß.
Themenschwerpunkte der Fortbildung sind:
- Rechte und Pflichten während des Asylverfahrens (Reglungen im Aufenthalts-, Asyl- und Asylbewerberleistungsgesetz, insbesondere Schutzgesuch, Anhörung, Unterbringung, Rechtsschutz und Erhalt von Leistungen gem. AsylbLG, SGB II und XII).
- Situation gewaltbetroffener geflüchteter Frauen an der Schnittstelle von Asyl-, Aufenthaltsgesetz und Gewaltschutzgesetz.
- Überblick über die regionale Struktur der Flüchtlingsarbeit.
- Arbeit von und Zusammenarbeit mit Migrantinnen- und Geflüchteten-Selbstorganisationen
- Beratungskonzepte für traumatisierte geflüchtete Frauen
Referierende sind Anwält_innen und andere Fachpersonen mit Expertise zur spezifischen Situation in den Bundesländern sowie Vertreter_innen aus der Flüchtlingsarbeit. Die Fortbildungen werden unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten durchgeführt. Dadurch ist gewährleistet, dass sich die Inhalte am konkreten Bedarf des regionalen Unterstützungssystems orientieren.
Das detaillierte Programm und Anmeldeformular sind hier zu finden: