Online-Schulung: Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt
Ort: online
Veranstalter*in: Akademie der Autonomen Frauenberatungsstellen NRW
Kontakt: Anmeldung über Website der Akademie
Sorge- und Umgangsverfahren bei oder nach häuslicher Gewalt sind häufig schwierig und frustrierend. Von den gewaltbetroffenen Frauen wird oftmals verlangt „zwischen der Elternund Paarebene zu unterscheiden“, die eigene Gewaltbetroffenheit zu ignorieren und ausschließlich „als Mutter“ aufzutreten. Vor allem in Fällen, in denen die Gewalt streitig und nicht durch medizinische oder polizeiliche Dokumentation nachgewiesen ist, wird die
mittelbare Betroffenheit der die Gewalt miterlebenden Kinder ausgeblendet und es werden Lösungen mit „dem Blick nach vorn“ gesucht. Das alleinige Sorgerecht ist nur in Ausnahmefällen durchzusetzen. Zudem können Gewaltschutzanordnungen und Umgangsregelungen widersprechende Inhalte haben.
In der Fortbildung sollen die rechtlichen Grundlagen für die Aufhebung der alleinigen Sorge und Umgangseinschränkungen dargestellt werden. Unter Berücksichtigung verschiedener familiengerichtlicher Modelle und im gemeinsamen Austausch soll nach Strategien zu einer Verfahrensführung im Interesse der Frauen und ihrer Kinder gesucht werden.
Referentin: Petra Ladenburger
berät und vertritt seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwältin und Fachanwältin für
Familienrecht in Köln Frauen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind.
An der TH Köln, Fakultät für Soziale Arbeit, ist sie als Lehrkraft mit dem Schwerpunkt
Gewaltschutz und Kinder- und Jugendhilferecht tätig.
Kosten: 80 €