Barrieren und Hürden in Strafverfahren abbauen

Strafverfahren sind für die meisten Betroffenen große Herausforderungen und gehen für sie im generellen mit vielen Strapazen einher. Für Mädchen und Frauen mit Behinderungen und Gewalterfahrungen sind diese Strapazen durch verschiedene Barrieren auf mehreren Ebenen noch eklatanter. Trotz vielfältiger Unternehmungen, diese Hürden in Strafverfahren zu minimieren (Reformierung des Sexualstrafrechts, psychosoziale Prozessbegleitung etc.), besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Dies wird auch im Prüfbericht zur Umsetzung der UN- BRK (CRPD) vom UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert. Der UN-Ausschuss kritisiert maßgeblich die Situation von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland. Insbesondere im Artikel 13 (Zugang zur Justiz) bemängelt der Ausschuss fehlende Strukturen und verfahrenstechnische Vorkehrungen im Justizbereich.

Genau dort setzte „Suse. Im Recht.“ an und hat neue Wege zu erarbeitet, diese Barrieren und Hürden abzubauen, unter anderem durch Fortbildungen und barrierearme Informationsmaterialien.