Broschüre und Flyer zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht
Am 01.01.2024 trat das SGB XIV in Kraft. Es regelt das Soziale Entschädigungsrecht (SER) neu und löst das bisherige Opferentschädigungsgesetz ab.
Der bff hat gemeinsam mit der BKSF (Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend) und dem KOK (Koordinierungskreis gegen Menschenhandel) eine Broschüre dazu erarbeitet:
SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht - Eine Praxishandreichung zur Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel.
Ein ergänzender Flyer bietet kurze Erstinformation und ist zur Weitergabe an Betroffene geeignet.
Broschüre zum Download und Bestellen
Flyer zum Download und Bestellen
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Die Broschüre soll Praktiker*innen – insbesondere Mitarbeiter*innen in Fachberatungsstellen – einen gut verständlichen Einstieg in das neue Soziale Entschädigungsrecht und einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten geben.
In verschiedenen Kapiteln wird dargestellt, wer leistungsberechtigt ist und welche Voraussetzungen es im SER gibt; welche Leistungen im Rahmen des SER in Anspruch genommen werden können (z. B. schnelle psychotherapeutische Hilfe in einer Traumaambulanz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenbehandlung oder monatliche Entschädigungszahlungen); was bei der Antragstellung und im Verfahrensverlauf zu beachten ist und wie Fachberatungsstellen Betroffene auf diesem Weg begleiten können.
Wir hoffen, dass sich diese Broschüre zu einem Nachschlagewerk für Praktiker*innen, Beratungsstellen und interessierte Laien entwickeln wird und so Betroffene bei ihrem Weg zu einer Entschädigung unterstützt werden können. Wir möchten Mitarbeiter*innen von Fachberatungsstellen konkrete Informationen an die Hand geben und sie dazu ermutigen, die Möglichkeiten des neuen SER in ihre Arbeit zu integrieren.
Der Flyer bietet einen ersten Einstieg und kann von Beratungsstellen an Betroffene weitergegeben werden.
Ein kurzer Einblick in die neue Gesetzgebung steht hier auf der Unterseite SGBXIV - Soziale Entschädigung.