Der bff hat 3 Veröffentlichungen zur Arbeit und der Finanzierung ambulanter Fachberatungsstellen.

'Die Fachberatungsstellen: Aktiv gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen. STARK FÜR FRAUEN - GEGEN GEWALT' beschreibt detailliert, welche Angebote Beratungsstellen vorhalten, wie sie arbeiten und wie sie gewaltbetroffene Frauen und ihr Umfeld unterstützen.

'Die Fachberatungsstellen: Aktiv gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen. STARK FÜR DIE GESELLSCHAFT - GEGEN GEWALT' beschreibt, dass sich der Einsatz gegen geschlechtsspezifische Gewalt lohnt und was für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Fachberatungsstellen notwendig ist.

Warum Fachberatungsstellen gegen geschlechtsspezifische Gewalt unverzichtbar sind - und was sie brauchen. STARK GEGEN GEWALT fasst kurz und knapp die beiden anderen Broschüren zusammen: So arbeiten Beratungsstellen und das brauchen sie dafür.

Die Broschüren sind hier als Download zu finden:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder

Der Deutsche Verein hat im September 2022 Empfehlungen zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder veröffentlicht. Diese beziehen sich auf Fachberatungsstellen und Frauenhäuser und orientieren sich eng an der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.

Die Empfehlungen sind hier zu finden: https://www.deutscher-verein.de

Im Zuge der Ratifizierung der Istanbul-Konvention in Deutschland hat der bff im Jahr 2017 eine Stellungnahme verfasst.

Darin geht es zentral u.a. um finanzielle und personelle Schwierigkeiten der ambulanten Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen.

Die Stellungnahme ist hier zu finden:

Gutachten des bff

Der bff hat 2012 von Prof. Dr. Dagmar Oberlies ein Gutachten zur Finanzierung des Hilfesystems erstellen lassen. Das Rechtsgutachten mit dem Titel „Rechtliche Anforderungen und Möglichkeiten der Ausgestaltung und Finanzierung des Hilfesystems bei Gewalt“ wurde von Frau Prof. Dr. Dagmar Oberlies erstellt.

Zum Gutachten gibt es zudem eine Kurzzusammenfassung mit den wichtigsten Thesen und Forderungen.

Das Gutachten sowie die Zusammenfassung sind hier zu finden:

Bestandsaufnahme des BMFSFJ

Zur Ausgestaltung und auch zur Finanzierung von Hilfe und Unterstützung für Menschen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erleben bzw. erlebt haben, wurde von Prof. Dr. Cornelia Helfferich, Prof. Dr. Barbara Kavemann und Dipl. Psych. Sibylle Rothkegel eine Bestandsaufnahme im Auftrag des BMFSFJ erstellt.

Der Auftrag zu dieser Bestandsaufnahme geht auf eine Initiative der Unterarbeitsgruppe II „Hilfen für Betroffene – Weiterentwicklung des Beratungsnetzwerks“ der Arbeitsgruppe I „Prävention – Intervention – Information“ des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ zurück. Es bestand Klärungsbedarf, wie das Hilfesystem ausgestaltet ist und inwiefern die Angebote zugänglich und abgesichert sind.

Die Ergebnisse der Studie sind hier nachzulesen.