Forderungen

Es muss noch viel getan werden, um geschlechtsspezifischer digitale Gewalt zu bekämpfen und die Situation von Betroffenen zu verbessern.

Daher fordern wir:

  • eine bessere und ausreichende Finanzierung der Fachberatungsstellen und des Unterstützungssystems bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Nur wenn die Fachberatungsstellen ausreichend finanziert sind, können Betroffene die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.
  • das Ermöglichen von Technikberatung und Hilfeleistung für Betroffene von digitaler Gewalt. Aktuell gibt es zu wenig Stellen an die sich Betroffene und deren Unterstützer*innen bei technik- und internetspezifischen Fragen wenden können. Zudem brauchen Fachberatungsstellen zusätzliche finanzielle Mittel für das Hinzuziehen von IT-Fachmenschen und der Absicherung der eigenen technischen Ausstattung und digitalen Infrastruktur.
  • eine bessere Strafverfolgung durch: mehr Wissen, Sensibilisierung und Ressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • aussagekräftige Studien über Ausmaß und Ausprägung digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland.
  • mehr Verantwortung im Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt und Hatespeech. Auch Seitenbetreiber*innen, Anbieter*innen von Online-Diensten, sowie Software- und Produktentwickler*innen müssen den Schutz vor Gewalt und Missbrauch ihrer Angebote bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Produkte berücksichtigen.
  • ein Netz ohne Diskriminierung für alle. Geschlechtsspezifische Gewalt ist u.a. verschränkt mit Rassismen, Antisemitismus, Gewalt gegen LGBTIQA + und Menschen mit Behinderungen. Nur wenn wir die zugrundeliegenden gesellschaftlichen Strukturen verändern, kann das Netz auch ein gewaltfreier Ort für marginalisierte Menschen sein. Der Einsatz gegen digitale Gewalt muss mit einem Bewusstsein für Diskriminierung und gesellschaftlich produzierte Ungleichheit verbunden sein.
  • Berücksichtigung der Expertise von Betroffenen und Zivilgesellschaft. Die Erfahrungen und Forderungen von Betroffenen und der Zivilgesellschaft sollten in ihrer Relevanz für politische Maßnahmen und Gesetzesänderungen bzgl. digitaler Gewalt einbezogen werden.
  • Senken der Hürden zur Erwirkung einer Auskunftssperre im Melderegister für Gewaltbetroffene, Berater*innen und gefährdete zivilgesellschaftliche Akteur*innen.
  • eine Regelungen zum Umgang mit der bestehenden Impressumspflicht, die aktuell zu einer besonderen Gefährdung von Seiten- und Blogbetreiber*innen führen kann.
  • digitale geschlechtsspezifische Gewalt muss Berücksichtigung in der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung finden. Die Istanbul Konvention ist geltendes Recht in Deutschland und garantiert eine angemessene Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen. Die Auswirkungen der Digitalisierung geschlechtsspezifischer Gewalt sollten für die Gesamtstrategie zur Umsetzung der Konvention in Deutschland wesentliche Berücksichtigung finden.
  • mehr Bewusstsein über Vicitm Blaming. Wie bei anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt auch, gibt es die Tendenz die Verantwortung für Gewalterfahrungen bei den Betroffenen zu suchen („dann mach doch keine Bilder von dir“ „Schalte einfach das Smartphone aus“). Viticim Blaming wird durch gesellschaftliche Strukturen begünstigt und erschwert es Betroffenen, sich Unterstützung zu suchen, über ihre Erfahrungen zu sprechen, sich mit anderen Betroffenen zu verbünden, Anzeige bei der Polizei zu stellen und das Erlebte überhaupt selbst als Unrecht einzuordnen und somit verarbeiten zu können.
  • barrierefreier Zugang zu Informationen im Netz und Angeboten für Medienkompetenz – ohne dass Medienkompetenz als eine Bedingung für das gewaltfreie Nutzen von Technik und Internet definiert wird.

Der bff hat sich an dem Aufruf für ein #NetzOhneGewalt beteiligt und tritt gemeinsam mit vielen Partner*innen für die darin aufgestellten Forderungen ein: netzohnegewalt.org