Beschweren und Klären -
Die Schlichtungsstelle des bff

Die Schlichtungsstelle ist Teil des Beschwerdemanagements des bff. Die Schlichtungsstelle besteht aus drei unabhängigen Schlichter*innen und  nimmt Beschwerden und Anfragen zur Konfliktschlichtung entgegen. Ihre Arbeitsgrundlage sind die bff-Ethikrichtlinien, denen sich alle Mitgliedsorganisationen verpflichtet haben. Sie dienen der Qualitätssicherung im bff.

 

 

Wer kann sich an die Schlichtungsstelle wenden?

Die Schlichtungsstelle ist für alle Nutzer*innen von Beratungsstellen da, die Mitglied im bff sind. Auch für Mitarbeiter*innen (haupt- und ehrenamtlich) und Praktikant*innen von bff-Mitgliedsorganisationen ist die Schlichtungsstelle zuständig.

Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Schlichtungsstelle wenden?

Sie können sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn Sie

  • sich beschweren oder auf einen Missstand hinweisen wollen und dies im direkten Kontakt mit der Beratungsstelle nicht möglich ist
  • sich diskriminiert oder schlecht behandelt gefühlt haben
  • einen Konflikt mit der Beraterin, einer Kollegin oder dem Vereinsvorstand haben und den Konflikt vor Ort nicht lösen können

Wie arbeitet die Schlichtungsstelle?

Die Schlichtungsstelle

  • hört die Beteiligten an
  • arbeitet diskret
  • hält sich an die durch die DSGVO vorgegebenen Datenschutzregelungen
  • ist verpflichtet, jede eingehende Beschwerde / Problemschilderung gewissenhaft zu bearbeiten
  • nimmt bei Verstößen gegen die Ethikrichtlinien Stellung und spricht Empfehlungen aus
  • informiert bei schweren Verstößen oder strafrechtlich relevanten Inhalten die Arbeitgeberin der Beschwerdeadressatin
  • die Schlichterinnen unterliegen nicht der Schweigepflicht nach §203 StBG und haben kein Zeugnisverweigerungsrecht

So ist der Ablauf des Verfahrens:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit der Schlichtungsstelle auf und schildern Sie den Vorfall.
  2. Die Schlichter*innen überprüfen, ob sie unbefangen sind.
  3. Die Schlichter*innen klären zusammen mit Ihnen, ob ein Schlichtungsverfahren gewünscht ist. Die Beschwerdeadressatin wird in jedem Fall über die eingegangene Beschwerde informiert, auch wenn keine Schlichtung gewünscht wird. Bei strafrechtlich relevanten Inhalten oder massiven Verstößen gegen die Ethikrichtlinien wird in jedem Falle die Arbeitgeberin der Beschwerdeadressatin informiert.
  4. Wenn von Ihnen ein Schlichtungsverfahren gewünscht ist, nimmt die Schlichtungsstelle schriftlich Kontakt mit der Beschwerdeadressatin auf, um deren Bereitschaft zur Schlichtung abzuklären.
  5. Stimmt die Beschwerdeadressatin einer Schlichtung zu, benötigt sie eine Schweigepflichtsentbindung von Ihnen.
  6. Danach schildert die Beschwerdeadressatin gegenüber der Schlichtungsstelle den Vorfall aus ihrer Perspektive, beschreibt die vorgenommenen Konfliktlösungsversuche und Ihr(e) Ziel(e) der Schlichtung. Die Schlichtungsstelle entscheidet danach, ob ein Schlichtungsverfahren sinnvoll ist.
  7. Stimmt die Beschwerdeadressatin einer Schlichtung nicht zu, ist das Verfahren beendet.
  8. Besteht auf beiden Seiten die Bereitschaft zur Schlichtung, findet ein gemeinsames Treffen statt, das online oder in der betreffenden Beratungsstelle stattfindet. Zwei Schlichter*innen moderieren das Gespräch. Die am Verfahren beteiligten verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Ziel der Schlichtung ist eine Klärung der Situation und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung.
  9. Die Schlichter*innen geben beiden Parteien eine zeitnahe schriftliche Rückmeldung (Ergebnisprotokoll).

 

Wer sind die Schlichter*innen?

Die Schlichtungsstelle besteht aus drei unabhängigen Schlichter*innen, die die Anfragen bearbeiten und bei Bedarf die Schlichtungen durchführen:

Heike Beck, Supervisorin und Coach, Frankfurt

Janna Gockel, Organisationsberaterin, Supervisorin und Coach, Berlin

Cornelia Streb-Baumann, Supervisorin und Coach, Osnabrück

Der Ablauf des Verfahrens kann auch in diesen Flyern in schwerer und leichter Sprache nachgelesen werden:

Wie kann ich mich an die Schlichtungsstelle wenden?

Die Schlichtungsstelle nimmt Beschwerden und Anfragen zur Konfliktschlichtung schriftlich entgegen, auf Wunsch auch anonym. Schildern Sie uns Ihr Anliegen im Kontaktformular unten oder schicken Sie uns einen Brief an:

Schlichtungsstelle, Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.,

Petersburger Straße 94

10247 Berlin

Sind Sie grundsätzlich an einer Schlichtung interessiert?*

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