Gemeinsam mit der Anwältin Barbara Wessel bff und Frauenhauskoordinierung wurde die dritte, überarbeitete Version des „F.A.Q „Häufig gestellte Fragen an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht“ veröffentlicht.
Beantwortet werden Fragen rund um das Thema Gewaltschutz für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen mit Fluchtgeschichte, das heißt dezidiert Fragen zur Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht. In zehn Kategorien gegliedert werden Fragen zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Genehmigungen, dem Versorgungsangebot für Betroffene bis hin zu Gewaltschutzmaßnahmen in Geflüchtetenunterkünften angesprochen. Zudem werden zentrale Fachbegriffe aufgegriffen und erläutert.
Die Neuauflage des F.A.Q. gibt den Stand von August 2020 wieder. Darin wurden bestehende rechtliche Regelungen aktualisiert und einige neue Fragen ergänzt, vor allem das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und die Einrichtung von sogenannten Anker-Zentren betreffend. Ergänzt wurde unter anderem:
Was gilt es bei Fachstellungnahmen von Beratungsstellen/Frauenhäusern zu beachten?
(Neue) Wege aus der Duldung
Kann im Falle von Gewaltbetroffenheit auch nach Abschluss des Asylverfahrens eine Wohnsitzauflage nach § 12 oder 12 a AufenthG aufgehoben werden?
Welche Bedeutung hat die Istanbul-Konvention für den Schutz geflüchteter Frauen?