„Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar“
Die Forderung den § 177 StGB zu reformieren um die Rechtslage betroffener Frauen zu verbessern, untermauert der bff mit einer im Juli 2014 veröffentlichten Fallanalyse zu bestehenden Schutzlücken in der Anwendung des deutschen Sexualstrafrechts bezüglich erwachsener Betroffener.
Der bff hat in einer Analyse von 107 Fällen schwerer sexueller Übergriffe anhand von Einstellungsbescheiden und Freispruchsbegründungen Strafverfolgungshindernisse der materiellen Rechtslage bei sexualisierter Gewalt herausgearbeitet.
Die Ergebnisse zeigen: Die Ausformulierung und Auslegung des Sexualstrafrechts bezogen auf Erwachsene führt systematisch dazu, dass nicht alle Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person geschehen, strafrechtlich verfolgt werden können. In allen analysierten Fällen geschahen sexuelle Übergriffe gegen den eindeutigen, und dem Täter verbal zur Kenntniss gebrachten, Willen des Opfers. Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder Verurteilung durch das Gericht blieben in allen analysierten Fällen aus.