Der bff begrüßt die geplanten verbesserungen für Betroffene von Zwangsheirat. Gleichzeitig weist der bff jedoch darauf hin, dass die geplante Erhöhung der Ehebestandszeit bis zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für Betroffene von Zwangsheirat und häuslicher Gewalt eine massive Verschlechterung darstellen würde.