Gesetzentwurf der Landesregierung: Hessisches Ausführungsgesetz zum Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB XIV) (2023)

Der bff hat eine Stellungnahme zum 14. hessischen Sozialgesetzbuch verfasst. Wie der bff in früheren Stellungnahmen bereits
dargelegt hat, werden von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen und Mädchen vom bisherigen Opferentschädigungsgesetz nur unzureichend erfasst. Betroffene stellen nur selten einen Antrag nach OEG und die Erfahrungen mit dem Verfahrensablauf sind überwiegend negativ.

Ein Ziel des neuen SER ist es, Betroffenen sexualisierter, häuslicher und psychischer Gewalt den Zugang zu Leistungen zu erleichtern. Die entsprechenden Gesetzesänderungen begrüßt der bff sehr, insbesondere die Erweiterung beim Kreis der Leistungsberechtigten auf Betroffene psychischer Gewalt und Stalking und die Klarstellung, dass der Gewaltbegriff nach SGB XIV zukünftig alle Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung umfasst. Ebenso ist die Regelung zur Beweiserleichterung bei der Kausalitätsprüfung zu begrüßen.

Die Gesetzesänderungen sollen insgesamt erreichen, dass Opfer einer Gewalttat Leistungen schneller und zielgerichteter als bisher erhalten.
Ob und wie die Gesetzesänderungen bei den Betroffenen ankommen und eine Verbesserung ihrer Situation bewirken, hängt jedoch entscheidend davon ab, wie die Länder und die einzelnen Behörden und Gerichte, und somit auch jede*r damit befasste Mitarbeiter*in die Umsetzung vor Ort gestalten.

Die komplette Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden:

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