Der bff hat Stellung genommen zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts - Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht. Der bff begrüßt, dass der Schutz vor häuslicher Gewalt im Familienrecht verankert werden soll. So soll klargestellt werden, dass bei Partnerschaftsgewalt die gemeinsame elterliche Sorge in der Regel nicht in Betracht kommt und das Umgangsrecht für kurze oder längere Zeit eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
Die Reform des Kindschaftsrechts muss schnellstmöglich von der neuen Regierung aufgegriffen und umgesetzt werden. Jede weitere Verzögerung gefährdet das Leben gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder!