ÜBERGRIFFE IN THERAPIE UND BERATUNG


Sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch in Therapie und Beratung
Missbrauch in Therapien und Beratungen ist keine Seltenheit: Verschiedene Untersuchungen zum sexuellen Missbrauch in Therapien kommen im Durchschnitt zu dem Ergebnis, dass etwa 10% der TherapeutInnen zumindest einmal in ihrer Berufslaufbahn sexuelle Kontakte mit KlientInnen haben. Schätzungen der Dunkelziffer liegen bei 20% bis 30%. Zudem weisen die Studien übereinstimmend darauf hin, dass sexueller Missbrauch in Therapien in großer Mehrzahl durch zumeist gut ausgebildete, erfahrene männliche Therapeuten als Wiederholungstat an Mädchen und Frauen verübt wird. Missbrauch durch Therapeutinnen ist zwar deutlich seltener, unterscheidet sich aber nicht hinsichtlich des Ausnutzens von Abhängigkeit und der Folgen für die betroffenen Frauen oder Männer.
Trotz bestehender Gefahren eines Missbrauchs in Therapien und Beratungen soll kein generelles Misstrauen gegen Psychotherapien und Beratungen oder gegen männliche Therapeuten geschürt werden: Es gibt sehr viele kompetente und gewissenhafte Therapeutinnen und Therapeuten und Mädchen und Frauen sollten sich ihr Recht auf Therapie nicht durch das Risiko eines Missbrauches nehmen lassen! Information kann helfen, ein Risiko wahrzunehmen und einzuschränken. Sie kann auch helfen, bestehenden Missbrauch zu erkennen und zu beenden oder Möglichkeiten zu finden, gegen missbrauchende Therapeuten vorzugehen.

Was ist eine gute therapeutische Beziehung?
Eine gute therapeutische Beziehung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie und muss sich zwangsläufig von anderen zwischenmenschlichen Beziehungen unterscheiden:
Die therapeutische Beziehung ist ein Arbeitsbündnis. TherapeutInnen verpflichten sich, Hilfesuchende mit ihrer Fachkenntnis und Kompetenz darin zu unterstützen, ihre Probleme zu bewältigen und ihre Lebensqualität zu verbessern.
Sie verpflichten sich darüber hinaus, materielle Interessen, die über ihre Bezahlung hinausgehen sowie eigene Wünsche und Bedürfnisse in der Therapie zurückzustellen, die Würde ihrer KlientInnen zu achten und ihre Gesundheit zu schützen. Dasselbe gilt für Beratungssituationen.

Was ist Missbrauch in Therapien und Beratungen?
Ein Missbrauch in der Therapie oder in der Beratung bedeutet eine Verletzung dieser Grundsätze seitens des Therapeuten oder Beraters und ein Ausnutzen des Machtungleichgewichtes in der therapeutischen Beziehung: Eine Klientin sucht die professionelle Hilfe eines Therapeuten, da es in ihrem Leben Probleme gibt, die sie klären und lösen möchte. Hat sie das für eine erfolgreiche Therapie notwendige Vertrauen gefasst, teilt sie ihm ihre innersten Gefühle, Gedanken und Erlebnisse mit und ist bereit, sich klein, schwach, abhängig und verwundbar zu zeigen. Sie setzt Schutzmechanismen außer Kraft, und es entsteht ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis, in dem die Klientin manipulierbar und für ihr Handeln in der Therapie nur bedingt verantwortlich ist.
In dieser Situation sind verschiedene Formen des Machtmissbrauches möglich, die häufig gleichzeitig stattfinden. Allen gemeinsam ist, dass die Abhängigkeit der Klientin durch den Therapeuten benutzt wird, um seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen oder in den Vordergrund zu stellen, so dass die Therapieziele und Entwicklungsprozesse der Klientin gefährdet und verraten werden.
Für jeglichen Machtmissbrauch in der Therapie trägt der Therapeut allein die Verantwortung. Es ist nicht entscheidend, ob er mit oder ohne Zustimmung der Klientin handelt.
Zu den Formen des Missbrauches in Therapien und Beratungen gehören u.a. emotionaler oder narzisstischer Missbrauch, (materielle) Ausbeutung sowie sexueller Missbrauch.
Unter emotionalem Missbrauch werden Einstellungen und Handlungen des Therapeuten verstanden, die zum Ziel haben, eine Klientin für seine Selbstbestätigung und zu seiner eigenen Aufwertung zu benutzen. Die Klientin gerät in die Rolle, den Therapeuten bewundern zu müssen, ihm gefallen und sein Wohlwollen erfahren zu müssen, um zum vermeintlichen Therapieerfolg beizutragen. Tatsächlich geht es aber bei dieser subtilen Form des Machtmissbrauches nicht um die Klientin und ihre Entwicklung, sondern vorrangig um die Bedürfnisse des Therapeuten.
Eindeutiger und leichter zu erkennen ist die (materielle) Ausbeutung in der Therapie. Dabei bedient sich ein Therapeut der Abhängigkeit einer Klientin bzw. ihrer Sympathie und Bindungswünsche, indem er ihre Fähigkeiten, Kontakte, materiellen Möglichkeiten usw. im Rahmen der therapeutischen Beziehung gewinnbringend benutzt: Klientinnen werden z.B. als Bürohilfen, Putzfrauen oder Informantinnen eingesetzt.
Sexueller Missbrauch in der Therapie ist jegliches Verhalten seitens eines Therapeuten, das der Befriedigung seiner eigenen sexuellen Interessen und Wünsche dient. Die Grenzen zum Missbrauch sind nicht erst mit dem Geschlechtsverkehr überschritten, sondern bereits dann, wenn Handlungen und Äußerungen des Therapeuten ein erotisches Interesse bei der Klientin erzeugen sollen und die Befriedigung seiner sexuellen Wünsche zum Ziel haben. Formen sexueller Übergriffe sind beispielsweise anzügliche Bemerkungen, eine sexuell ausgerichtete Körpersprache, Körperkontakte, die auf sexuelle Handlungen abzielen, sexuelle Belästigung und Nötigung.
Auch das Eingehen einer sexuellen Beziehung mit einer Klientin ist sexueller Missbrauch, selbst wenn sie in sexuelle Kontakte einwilligt oder sich diese wünscht. Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Klientin sich in ihren Therapeuten verliebt. Sie hat das Recht, in der Therapie ihre Gefühle und (sexuellen) Wünsche frei zu äußern, ohne sich zu kontrollieren. Was die Klientin nicht wissen kann - der Therapeut aber wissen muss - ist, dass sie dabei unter Umständen unbewältigte Konflikte und Gefühle, einschließlich des Gefühls des Verliebtseins, aus vorangegangenen Erfahrungen auf ihn überträgt.
Im Gegensatz zu ihren Klientinnen wissen Therapeuten, welche Folgen sexuelle Kontakte in der Therapie haben können. Therapeuten, die diesem Wissen zuwider handeln, leisten keine professionelle Hilfe, sondern professionellen Missbrauch.

Folgen des Missbrauchs in Therapien und Beratungen
Die Folgen eines Missbrauchs in der Therapie oder Beratung können während der Therapie auftreten oder mit Verzögerung nach Beendigung oder Abbruch der therapeutischen Behandlung oder der Beratung. Das Ausmaß der Folgen ist nicht allein von der Missbrauchsform, der Dauer und Häufigkeit des Missbrauchs abhängig, sondern auch von der individuellen Biografie der Klientin, ihren früheren Erfahrungen und Verletzungen, ihrer aktuellen psychischen Verfassung und Lebenssituation. Missbrauch in der Therapie lässt sich demnach nicht ohne Beachtung der individuellen Persönlichkeit in mehr oder weniger folgenschwere Fälle einteilen. So werden Übergriffe, bei denen kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, häufig bagatellisiert, können aber vor dem individuellen Hintergrund einer Frau ebenso folgenschwer sein.
Als mögliche Konsequenzen eines sexuellen Missbrauchs in der Therapie werden unter anderem folgende beschrieben:
- Identitäts- und Grenzfindungsstörungen
- emotionale und sexuelle Beziehungsunfähigkeit
- Leugnen oder Bagatellisieren des Missbrauchs
- Ambivalenz von Liebe und Hass gegenüber dem Therapeuten
- Trauer und Schmerz
- Schuld- und Schamgefühle, Gefühle eigener Wertlosigkeit
- Überschwemmungen mit Erinnerungen an mögliche frühere Missbrauchserfahrungen
- Ausbildung neuer Symptome sowie Verstärkung und Verfestigung früherer Symptome
Darüber hinaus entwickeln viele der betroffenen Mädchen und Frauen ein tiefes Misstrauen gegenüber Psychotherapien. Die Furcht, in einer Folgetherapie erneut Schaden zu nehmen, schränkt die Möglichkeiten zur Bearbeitung und Bewältigung ihrer Probleme und des erlebten Missbrauchs ein.

Schutz vor Missbrauch in der Therapie und Beratung
Es gibt keine Methode, sich garantiert vor einem Missbrauch in einer Therapie zu schützen, denn das würde voraussetzen, die Situation als Klientin ständig und immer zu kontrollieren. Und genau das ist in einer therapeutischen Situation nicht möglich und für den Therapieerfolg auch nicht förderlich.
Dennoch ist es möglich, das Risiko vor Beginn einer Therapie einzuschränken, während einer laufenden Therapie einen (beginnenden) Missbrauch zu erkennen, sich Unterstützung zu holen, um diesen zu beenden und möglicherweise gegen den Therapeuten vorzugehen.
Vor Beginn einer Therapie ist es sinnvoll, Informationen einzuholen
- über verschiedene Therapieformen,
- über die therapeutischen Angebote auf dem örtlichen ‚Psychomarkt‘,
- zum Risiko eines Missbrauchs in Therapien sowie
- Empfehlungen oder Warnungen bzgl. einzelner TherapeutInnen

Informationsquellen sind entsprechende Bücher (siehe Bücherliste), FreundInnen oder Bekannte mit Erfahrung auf dem Psychomarkt oder Beratungsstellen, wie Frauennotrufe, die kostenlose Beratungen anbieten und der Schweigepflicht unterliegen.
Nicht nur für die Minderung eines Missbrauchsrisikos sondern auch für einen Therapieerfolg ist es wichtig, sich bei der Auswahl eines Therapeuten oder einer Therapeutin Zeit zu lassen.
Jede Frau, die eine Therapie in Anspruch nehmen will, hat das Recht, sich zuvor mehrere TherapeutInnen anzusehen und zu wählen. Auch wenn sie tief in einer Krise steckt und die Wartelisten anderer TherapeutInnen lang sind, ist diese Wahl sehr wichtig: Therapie ist ein längerfristiger Prozess, der zu viel Vertrauen erfordert, als dass er mit einem Therapeuten begonnen wird, bei dem man sich nicht wirklich sicher fühlt. Und: Als mögliche zukünftige Klientin ist eine Frau keine rechtlose und hilflose Bittstellerin sondern eine autonome Vertragspartnerin einer Dienstleistung, die von ihrer Krankenkasse oder ihr selbst bezahlt wird. Sie hat das Recht, Fragen zu stellen, bevor sie diesen Vertrag eingeht.
Sinnvolle Fragen für eine Entscheidung können folgende sein:
Welche Qualifikation hat der Therapeut oder die Therapeutin? Eine gute Qualifikation schützt zwar nicht vor Missbrauch, eine mangelhafte ist aber in jedem Fall schlecht.
Nimmt der Therapeut eine Supervision in Anspruch, d.h. reflektiert er seine Arbeit kritisch in Gesprächen mit KollegInnen? Eine Supervision erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Therapeut mögliches eigenes Fehlverhalten erkennt und in Frage stellt.
Welche Erfahrung hat der Therapeut mit der Problematik der Klientin? Diese Frage kann insbesondere für Frauen wichtig sein, die in ihrer Kindheit missbraucht wurden, vergewaltigt wurden oder andere Formen sexualisierter Gewalt erlitten haben.
Außerdem sind jene Fragen wichtig, die eine Frau individuell für ihre Entscheidung braucht – z.B. zur Person, zu wichtigen Einstellungen und Wertvorstellungen des Therapeuten. Hat ein Therapeut oder eine Therapeutin z.B. eine abwertende Einstellung zur Homosexualität, wird eine lesbische Klientin in dieser Therapie nicht gut aufgehoben sein.
Ebenso wichtig ist es, während der ersten Therapiesitzungen auftretende Empfindungen, Gefühle und Körperreaktionen wahrzunehmen und in die Entscheidung einzubeziehen.

Woran kann man Missbrauch in Therapie und Beratung erkennen?
Während des laufenden Therapie- oder Beratungsprozesses ist es für Klientinnen oft sehr schwer, einen sich anbahnenden Missbrauch zu erkennen oder als solchen zu bewerten. Vielfach reden sich Frauen ein, dass entsprechende Sorgen, Zweifel oder Gefühle der Verwirrung über das Geschehen in der Therapie nur wieder Symptome dessen sind, was sie in die Therapie geführt hat. Oder es wird ihnen eingeredet.
Oft handelt es sich beim Missbrauch in der Therapie um einen langsam entstehenden und schleichenden Prozess von beginnenden Grenzüberschreitungen bis hin zum offenen Missbrauch.
Erste Anzeichen für eine Grenzauflösung können unter anderem folgende sein:
Ein „familiäres“ Verhalten des Therapeuten (z.B. Abhalten von Therapiestunden in seinem Wohnzimmer, Vorschläge, sich privat zu treffen, private Besuche und Geschenke durch den Therapeuten)
Abschließen des Behandlungszimmers während der Therapiesitzungen
Eine bevorzugte Behandlung wie Zeitüberziehungen, kostenlose Extrasitzungen, Kostenermäßigungen und –erlass
Vermehrte, häufige Komplimente oder Bemerkungen über Kleidung, Figur, Aussehen, Gebrauch von Kosenamen wie „Liebling“ oder „Schätzchen“ – auch wenn dies scheinbar scherzhaft gemeint ist
Einbringen persönlicher Schwierigkeiten wie Ehe- oder Beziehungsprobleme, eigener sexueller Erfahrungen oder Wünsche durch den Therapeuten
Erste „zufällige“ Berührungen.

In Therapien können natürlich Situationen entstehen, die Berührungen erfordern – nicht jede Berührung deutet auf einen Missbrauch, wie etwa Berührungen bei körpertherapeutischen Behandlungen oder ein tröstendes in-den-Arm-nehmen. Entscheidend ist das Motiv des Therapeuten.
Zunehmende Grenzauflösungen bzw. ein „verdeckter“ Missbrauch kann sich ausdrücken in einer Steigerung verbaler Übergriffe (z.B. Ausfragen nach sexuellen Phantasien, sexualisierte, auf den Therapeuten ausgerichtete Deutung von Träumen), einer Zunahme nonverbaler Übergriffe (z.B. zunehmende Aufhebung räumlicher Distanz in den Therapiesitzungen, sexualisierte Körpersprache usw.), Liebeserklärungen, Gespräche über mögliche gemeinsame sexuelle Kontakte und Schwierigkeiten, die damit verbunden sein könnten oder gar Erklärungen über die vermeintliche therapeutische Wirksamkeit sexueller Kontakte in der Therapie.

Grundsätzlich können Zweifel und Verwirrungen über das therapeutische Geschehen normale Reaktionen sein. Stehen sie aber im Zusammenhang mit dem Gefühl und der Wahrnehmung, dass der Therapeut eigene (sexuelle) Interessen verfolgt und lassen sich diese Zweifel in der Therapie nicht ansprechen oder führt ein solches Gespräch nicht zur Klärung, dann ist Vorsicht geboten.
Möglichkeiten zur Klärung und Maßnahmen, einer fortschreitenden Schädigung Einhalt zu gebieten, können folgende sein:
- bei Zweifeln mit vertrauten Personen über das Geschehen in der Therapie zu sprechen,
- eine Beratungsstelle aufzusuchen oder sich telefonisch und ggf. anonym beraten zu lassen,
- sich von anderen TherapeutInnen beraten zu lassen,
- ggf. die Therapie abzubrechen und sich Unterstützung durch andere professionelle Stellen zu holen, wie andere TherapeutInnen oder Beratungsstellen.

Was tun?
Der Weg, den eine Frau einschlägt, um mit einem Missbrauch in der Therapie umzugehen und möglicherweise gegen den Therapeuten vorzugehen, sollte allein von ihren eigenen Gefühlen, Wünschen und persönlichen Möglichkeiten abhängig sein.
Möglichkeiten sind:
Das Schweigen brechen und über den Missbrauch zu sprechen, z.B. mit einer guten Freundin; den Kontakt zu Frauen mit ähnlichen Erfahrungen zu suchen; eine Therapeutin aufzusuchen, die Erfahrung mit sexualisierter Gewalt hat, um die Missbrauchserfahrung in einer Folgetherapie zu bearbeiten; eine juristische oder berufsrechtliche Gegenwehr (s.u.);
eine Fachberatungsstelle aufzusuchen, die u.a. bei der Suche nach dem persönlich geeigneten Weg unterstützen kann sowie Adressen von erfahrenen Therapeutinnen und Rechtsanwältinnen vermittelt.

Juristische und berufsrechtliche Maßnahmen
Bei Missbrauch in der Therapie oder Beratung gibt es die Möglichkeit der Strafanzeige sowie die Möglichkeit, eine Zivilklage auf Schmerzensgeld zu erheben. Außerdem kann Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer oder den Berufsverbänden der Psychologen eingereicht werden.
Wir haben die juristischen und berufsrechtlichen Maßnahmen in einem Dokument zusammengefasst, das Sie hier anklicken können: www.bv-bff.de

Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen können Betroffene darin unterstützen, die Entscheidung für oder gegen das Ergreifen solcher Maßnahmen zu treffen.

Bücher zum Thema

Sachbücher

Heyne, C. (1991). Tatort Couch - Sexueller Mißbrauch in der Therapie. Ursachen, Fakten, Folgen und Möglichkeiten der Verarbeitung, Kreuz Verlag.

Rutter, P. (1989). Verbotene Nähe. Wie Männer mit Macht das Vertrauen von Frauen mißbrauchen. ECON Verlag.

Pope, K. & J. Bouhoutsos (1992). Als hätte ich mit Gott geschlafen. Sexuelle Beziehungen zwischen Therapeuten und Patienten. Hoffmann und Campe.

Hoffmann-Axthelm, D. (Hrsg.) (1992). Verführung in Kindheit und Psychotherapie. SGBAT-Reihe, Körper und Seele. Transforum.

Frauen gegen sexuelle Übergriffe in Therapie und Beratung (Hrsg.) (1995). Übergriffe und Machtmißbrauch in psychosozialen Arbeitsfeldern. Phänomene – Strukturen – Hintergründe. Forum für Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, Band 27. dgvt-Verlag.

Tsachan, Werner (2005). Missbrauchtes Vertrauen, Sexuelle Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen. Ursachen und Folgen. Karger Verlag.


Erfahrungsberichte

Bates, C. & A. Brodsky (1990). Eine verhängnisvolle Affäre. Junfermann.

Augerolles, J. (1989). Mein Analytiker und ich. Tagebuch einer verhängnisvollen Beziehung. Fischer.

Hensch, T. & G. Teckentrup (Hrsg.) (1993). Schreie lautlos. Mißbraucht in der Therapie. Kore Verlag.

Anonyma (1988). Verführung auf der Couch. Eine Niederschrift. Kore Verlag.


Psychotherapie

Schwertfeger & Koch (1989). Der Therapie-Führer. Ein Leitfaden. Heyne.

Kovel, J. (1984). Kritischer Leitfaden der Psychotherapie. Campus.

Giese, E. & D. Kleiber (Hrsg.) (1989). Das Risiko Therapie. Beltz.



Dokument drucken  Nach oben  Dokument: 67 | 2009-08-06 15:44:57
     
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